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Experten-Antwort

Bestätigung von Wartezeitmonaten bei einer Beratungsstelle???

von MB06.01.2015 | 14:10
1185 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Unten stehen Beitrag "Jahrgang 50" schrieb der Experte, daß man "das Errechnen des 540. Monats bestätigen lassen" sollte. Sind die Beratungsstellen dazu verpflichtet? Anläßlich meines vorliegenden RentenBESCHEIDES und erfolgtem Widerspruch habe ich meine Wartezeitmonate in der Beratungsstelle neu berechnen lassen. Es waren dabei 50 (fünfzig) zusätzliche Monate seitens des Beraters ermittelt worden, aber eine schriftliche Bestätigung dieses Sachverhaltes wollte/konnte der Berater mir nicht übergeben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zu schriftlichen Auskünften sind die Beratungsstellen selbst nicht verpflichtet. Diese würden von der Sachbearbeitung jedoch vorgenommen, weil man dort die Angelegenheit datentechnisch entsprechend dokumentieren kann. Für ein späteres Wiederaufgreifen wäre das unerläßlich.

Eine mündliche Bestätigung ist immer möglich. Leider gibt es damit ggf. unschöne Situationen. Es ist möglich, dass bei der tatsächlichen Entscheidung, ob Anrechnungszeiten bei Alo mit AloG oder vergleichbaren Barleistungen nun erfolgen oder nicht, die Sachbearbeitung zu einem anderen Ergebnis kommen kann. Das Thema ist noch recht neu und die Handhabung noch nicht so routiniert. Aber das wird noch.

Ihr Widerspruch war aber in jedem Fall richtig. Da in den Reihen der Sachbearbeitung die Personaldecke teilweise recht dünn gestrickt ist, geht man dort manchmal in einen recht flinken Bearbeitungsmodus und übersieht etwas, was zu Mehrarbeit in der Akte führt. Auch für die Sachbearbeitung gilt generell, dass manche Fragen ggf. nachträglich zum RT-Antrag gestellt werden müssen... Amtsermittlungsgrundsatz nennt sich das. Bei Unklarheiten hätte man Sie nachträglich um Belege bitten können, bevor man einfach ratzfatz den Aktendeckel zuschlägt. Es müss(t)en zusätzliche Schlüssel in Ihrem Versicherungskonto gespeichert werden, damit fortan maschinell bei allen nachfolgend erstellten Rentenauskünften die Wartezeiten richtig errechnet werden.

Sofern Rentenauskünfte maschinell erteilt werden, war gar niemand in der Sachbearbeitung mit dem Fall befasst. Auch dadurch würde sich die zunächst unrichtig erteilte Rentenauskunft erklären.

Ich hoffe, die nachträgliche Regelung hat zu einer Korrektur in Ihrem Sinne geführt.

Auch an alle anderen Leser: Lesen Sie bitte all die Sachen die wir verschicken mal bis zum Ende durch. Nur so fallen Unstimmigkeiten frühzeitig auf und lassen sich selbstverständlich klären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

W*lfgangam 06.01.2015 | 23:00
...bis zum Ende durchblättern à la Daumenkino ist okay und es dann pantomimisch zusammenfassen geht schneller - ich hab nur eine 40 Std.-Woche und kann daher keine Einzelvorlesungen halten, oder war ich nicht gemeint? ;-) Aber, Ihr Hinweis war so nützlich wie (leider) auch sinnlos ...wir wissen doch, dass allein die Masse an Papier, wie natürlich auch der Sachinhalt, 117 % der Versicherten überfordert und selbst §§-affine, aber artfremde Personen nur 0,117 % vom Inhalt verstehen. Eigentlich wäre schon auf der 1. Seite der Hinweis in mind. pt. 24 fett angebracht: "Versuchen Sie gar nicht erst zu lesen/zu verstehen, fragen Sie nicht die bucklige Verwandtschaft / das Kaffeekränzchen / den Kollegenkreis / den Zeitungsboten / vergessen's alle Medien *) - dackeln Sie lieber gleich in die nächste Beratungsstelle" 8-) Gruß w. *) dieses Forum nehme ich von der Kritik aus; von vielen sehr guten Mitleser(n)/-Beiträgen hat besonders das Experten-Team über den Jahreswechseln mM spontan an Qualität + Stil/Ansprache gewonnen!
Grokoam 07.01.2015 | 09:26
Auch an alle anderen Leser: Lesen Sie bitte all die Sachen die wir verschicken mal bis zum Ende durch. Nur so fallen Unstimmigkeiten frühzeitig auf und lassen sich selbstverständlich klären.
...bis zum Ende durchblättern à la Daumenkino ist okay und es dann pantomimisch zusammenfassen geht schneller - ich hab nur eine 40 Std.-Woche und kann daher keine Einzelvorlesungen halten, oder war ich nicht gemeint? ;-) Aber, Ihr Hinweis war so nützlich wie (leider) auch sinnlos ...wir wissen doch, dass allein die Masse an Papier, wie natürlich auch der Sachinhalt, 117 % der Versicherten überfordert und selbst §§-affine, aber artfremde Personen nur 0,117 % vom Inhalt verstehen. Eigentlich wäre schon auf der 1. Seite der Hinweis in mind. pt. 24 fett angebracht: "Versuchen Sie gar nicht erst zu lesen/zu verstehen, fragen Sie nicht die bucklige Verwandtschaft / das Kaffeekränzchen / den Kollegenkreis / den Zeitungsboten / vergessen's alle Medien *) - dackeln Sie lieber gleich in die nächste Beratungsstelle" 8-) Gruß w. *) dieses Forum nehme ich von der Kritik aus; von vielen sehr guten Mitleser(n)/-Beiträgen hat besonders das Experten-Team über den Jahreswechseln mM spontan an Qualität + Stil/Ansprache gewonnen!
"Stil/Ansprache gewonnen!" Dann nimm Dir bitte ein Beispiel.
Sonderschulmeisteram 07.01.2015 | 18:14
"Stil/Ansprache gewonnen!" Dann nimm Dir bitte ein Beispiel.
Sehr richtig, Groko! 1*
Gackiam 07.01.2015 | 18:25
Groko hat Recht, der Blablabla-w. hat einen scheußlichen Schreibstil.
W*lfgangam 07.01.2015 | 21:25
...ich schalte nur im Büro in den Experten-Modus - die Voll-Honk-Schiene hier überlasse ich aber gerne doch anderen Protagonisten ;-) Gruß w.
Sonderschulmeisteram 07.01.2015 | 22:35
Aha, er ist beleidigt. Ab in die Ecke und schäm´ er sich. 3 Stunden Ecke stehen, und die Flausen vergehen.
MBam 08.01.2015 | 11:34
@alle Ich verbitte mir in meinem Foren-Beitrag solche Schlagabtausche. Ich habe eine Frage gestellt, und darauf wünsche ich nichts als eine Antwort mit der ich auch was anfangen kann. Die recht zeitige Expertenantwort reichte mir schon, den Rest sollte die Forenaufsicht getrost löschen!!! Vielleicht kriegen sich jetzt alle mal wieder ein und benutzen das Forum als das was es ist, eine demokratische Einrichtung um Tipps und Wissen an solche User weiterzugeben, die zur gewiss nicht einfachen Rentenproblematik Fragen haben, egal welche auch immer.
Grokoam 08.01.2015 | 11:49
"Stil/Ansprache gewonnen!" Dann nimm Dir bitte ein Beispiel.
...ich schalte nur im Büro in den Experten-Modus - die Voll-Honk-Schiene hier überlasse ich aber gerne doch anderen Protagonisten ;-) Gruß w.
Ui jetzt ist Er aber angefressen unser Stotterwolfi.
Gackiam 08.01.2015 | 17:40
Ach Gottchen..... heul heul
Rentenzombieam 08.01.2015 | 17:53
Klar, voll demokratisch, wie du. Drum solln auch die Meinungen die dir nicht passen, gelöscht werden...... harharhar
Sozialröchler?am 08.01.2015 | 20:20
Die Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen leiten diese Anträge an die Sachbearbeitung weiter. Die schriftlichen Bescheide werden von dort erteilt und aktenmäßig dokumentiert. Beim Finanzamt können Sie den Einkommensteuerbescheid auch nicht gleich mitnehmen, sondern müssen dann schon die vorherige Bearbeitung durch die zuständige Sachbearbeitung abwarten. Was ist also an diesem Vorgang so bemerkenswert und fragwürdig?
Pappenheimeram 08.01.2015 | 21:41
Und wo liegt denn nun Ihr Problem? Ich finde diese Beiträge durchaus unterhaltsam. Sie müssen sie ja nicht lesen, wenn sie Ihnen nicht gefallen - in IHREM Beitrag. Blockwarttum hilft auch nicht weiter.
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