Hallo User Gesa Taler,
leider ist keine Initiative im Bundestag bekannt, dass auch für Bestandsrentner die Zurechnungszeit auf das 67. Lebensjahr hochgesetzt wird.
Derzeit wird die Zurechnungszeit bei Neurentnern in Schritten auf das 67. Lebensjahr hochgesetzt. Wer im Jahr 2020 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt eine Zurechnungszeit auf 65 und 9 Monate hochgerechnet.