Hallo, bräuchte bitte dringend qualifizierte Hilfe!
Fall: Rente wegen teilw. Erwerbsminderung wird gewährt. Irgendwann stellt die Rentenversicherung fest: Versorgungsausgleich wurde vergessen. Korrektur nach § 45 SGB X nicht mehr möglich, Leistungen werden gem. § 48 Abs. 3 SGB X "eingefroren".
Frage: Wie ist es bei Umstellung auf die Altersrente. Gilt der Bestandsschutz der Entgeltpunkte weiter? Oder wird bei dieser neuen Rente nunmehr von den "richtigen" (geringeren) Entgeltpunkten ausgegangen?
Habe unter Deutsche Rentenversicherung (Rechtliche Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte) nur den Hinweis gefunden: "Hat der Versicherte eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... bezogen, sind die bisherigen Entgeltpunkte bei einer anschließenden Versichertenrente besitzgeschützt, wenn die Rente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs der vorherigen Rente beginnt."
Müßte dann also auch für den o.g. Fall gelten. Oder???
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!