Hallo ,
nun las und hörte ich auch sehr viel, aber ich weis nicht , ob ich dann davon betroffen bin.
Ich erhalte eine unbefristete Teil-Eurente.
Nun legte mir man nahe, sehr bald den Antrag auf volle Eu-Rente, bzw. da ich Alg 1 bezieher bin, die Arbeitsmarktrente zu beantragen.
Wenn ich diese nun im August d.J. beantrage , würde dann die Gesetzgebung bei mir dann greifen?
Ich hoffe, jemand weis Rat.
Danke