Aus Sicht der Rentenversicherung könnten Sie grundsätzlich bereits ab dem 01.07.2014 in Rente gehen.
Bezüglich der "ATZ-Problematik" müssten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung) in Verbindung setzen.
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Aus Sicht der Rentenversicherung könnten Sie grundsätzlich bereits ab dem 01.07.2014 in Rente gehen.
Bezüglich der "ATZ-Problematik" müssten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber (Personalabteilung) in Verbindung setzen.
Es müssen keine Rückzahlungen geleistet werden,nur Rente und ATZ gehalt ohne aufstockung müssen versteuert werden.Guten Tag nach ATZ Vertrag würde ich übergehend 2015 am 1.7 in Rente gehen da ich im Blockmodell in ATZ und in der Ruhephase bin kann ich schon (49 Jahre berufstätig) 64 Jahre alt am 1.7.2014 in Rente gehn was passiert mit dem angesparten Geld für das restlich Jahr der ATZ ?? der Arbeitgeber hat ja 3 Jahre das halbe Gehalt auf einem Sicherungskonto einbezahlt bekomm ich das als einmalzahlung oder zusätzlich ausbezahlt? gruss kameWenn Sie früher in Rente gehen dann ist das ein sogenannter Störfall und der Zuschuss vom Arbeitsamt muß zurückgezahlt werden. Möglicherweise macht der Arbeitgeber Sie Haftbar und Sie müssen für die Rückzahlung aufkommen. Je nachdem wie hoch Ihr Gehalt ist kann das teuer für Sie werden.
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