Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Besteht die Chance...

von Moppelchen7106.05.2010 | 11:25
3396 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, hatte kürzlich schon einmal eine Frage gestellt bezüglich meiner befr. Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung, welche ich bis 2012 ( Februar) erhalte. Diese EMR erhalte ich aufgrund einer chronischen Nierenerkrankung, einer Erkrankung des rheumatischen Formenkreises, Wirbels.erkrankung, sowie jahrelanger, chronischer Schmerzen und zahlreicher OP`s. Meine behandelnden Ärzte , vor allem mein Hausarzt können nicht verstehen, weshalb mir die EMR nicht dauerhaft gewährt wird. Da sich meine Erkrankungen nicht bessern und ebenfalls nicht heilbar sind. Der RV teilte mir auch mit , dass ich meine Rente u.a auch aufgrund des für mich verschlossenen Arbeitsmarktes erhalten würde ( bin exam. Krankenschwester)- und kann auf keinen Fall mehr arbeiten , aufgrund der ständigen, akuten Krankheitsschübe. Ich war auch bereits bei einer Beratung bei der Agentur für Arbeit, dort wurde mir gesagt, ich sei in keinem Fall für die Agentur mehr vermittelbar, aufgrund meiner chronischen Mehrfacherkrankungen sowie des Schwerbeh.ausweises. Sie hätten dort auch genug Hartz IV - Empänger und Arbeitslose, die Arbeitgeber würden da sicher nicht auf mich auch noch warten.... Mir wurde auch gesagt, wahrscheinlich würde ich - sollte meine Rente bei der 4. Verlängerungsantragsstellung nicht weitergewährt werden - kein Hartz IV bekommen, eben , weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht vermittelbar wäre. 2012 im Februar bekomme ich dann genau seit 7 Jahren die befr. Zeitrente. Gäbe es denn gar keine Chance , dass die Rente dann mal dauerhaft gewährt werden könnte???? Oder werde ich bis zur Altersrente diese ständige, befr. Zeitrente erhalten? Vielen herzlichen Dank schon mal für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Guten Morgen,

es ist tatsächlich so, dass Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich befristet geleistet werden. Wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit unabhängig von der Arbeitsmarktlage geleistet, wird diese nur dann unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Maßgebend für die unbefristete Zahlung einer arbeitsmarktunabhängigen Rente wegen Erwerbsminderung ist die medizinische Prognose, ob eine Besserungsaussicht besteht oder nicht. Solange ein Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden gegeben ist und die Rente in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt geleistet wird, erfolgt keine unbefristete Zahlung.

9 Antworten

Batrixam 06.05.2010 | 11:39
Laut SGB VI sind Erwerbsminderungsrenten grundsätzlich zu befristen. Erst nach einer Gesamtbefristung von 9 Jahren ist - bei Weiterem Vorliegen der Voraussetzungen - eine unbefristete Rente zu gewähren.
whiskyam 06.05.2010 | 11:46
Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann schon beim nächsten Mal eine Dauerrente gewährt werden, wenn nicht mehr mit einer Besserung des Gesundheitszustandes zu rechnen ist und wenn nur aufgrund des mediz. Zustandes, unabhängig vom Arbeitsmarkt eine volle EM vorliegt. Was die 9 Jahre Gesaqmtbefristung betrifft: Eine Dauerrente ist ansonsten nur zu zahlen, wenn eine Zeitrente wegen voller EM rein aus medizinischen Gründen, unabhängig vom Arbeitsmarkt, gewährt wurde. Solange der Arbeitsmarkt noch eine Rolle spielt bei der Rente wg. voller EM, kann die Rente immer wieder befristet weitergewährt werden.
Krameram 06.05.2010 | 12:21
Wenn Sie - wie Sie selber schreiben - " nur " eine sog. Arbeitsmarktrente erhalten , wird diese auch zukünftlich IMMER befristet werden. Arbeitsmarktrenten werden nie unbefristet - also auf Dauer - geleistet.
Peterchenam 06.05.2010 | 12:26
Eine Arbeitsmarktrente ist eine EM-Rente, die nicht nur aus medizinischen Gründen gewährt wird, sondern weil beim Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden von einem verschlossenen Arbeitsmarkt ausgegangen wird. Die EM-Rente als Arbeitsmarktrente kann zwar bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden, wird aber immer nur befristet und muss jedesmal dann wieder verlängert werden. Erst wenn z.B. anläßlich eines Antrags auf Weitergewährung bei einer ärztlichen Begutachtung ein Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden festgestellt wird, ist es keine sog. "Arbeitsmarktrente" mehr. Dann wird die Arbeitsmarktrente in eine volle EM-Rente aus rein medizinischen Gründen umgewandelt und könnte dann - aber erst dann ! - auch unbefristet ( also auf Dauer ) gezahlt werden.
Ayaxam 06.05.2010 | 13:42
Tipp: Stellen Sie bei der nächsten Verlängerung den formlosen "Antrag, auf Prüfung, ob die EM-Rente aus med. Gründen auf Dauer gewährt werden kann, weil mit einer Besserung des Gesundheitszustandes und der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr zu rechnen ist" - stützen Sie das mit entsprechenden Attesten, aus denen die Diagnosen und Prognosen (!) hervorgehen. Viel Glück
Peterchenam 06.05.2010 | 12:33
Ergänzend sollte noch erwähnt werden, das der Arbeitsmarkt zwar seit Jahren als verschlossen gilt und damit diese " Arbeitsmarktrenten " relativ problemlos - bisher - gezahlt werden, aber theoretisch und wenn der Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gelten sollte, Sie dann nur noch eine halbe (teilweise) EM-Rente erhalten würden. Es gibt aber in einigen Bundesländern wie z.B. Bayern auch Einzelfälle , wo der Arbeitsmarkt schon jetzt nicht mehr als verschlossen gilt.. Insofern sind Sie gut beraten, wenn Sie bei ihrem nächsten Verlängerungsantrag - mit ärztlicher und event. rechtlicher Hilfe ( VDK/SovD oder einem Anwalt ) - alles daran setzen, das Sie nur noch aus rein medizinsichen Geründen als voll erwerbsgemindert unter 3 Stunden eingestuft werden. Damit wäre dann ja diese Arbeitsmarktrente und damit die Unsicherheit des verschlossenen oder nicht verschlossenen Arbeitsmarktes vom Tisch und Sie hätten etwas mehr Sicherheit und könnten schon dann auf eine " Dauerrente " hoffen bzw. diese anstreben. Sollten natürlich die med. Gründe für eine EM-Rente bei ihrem nächsten Verlängerungsantrag nicht mehr ausreichen, weil sich ihre Gesundheit widererwarten doch gebessert hat , würde ihre EM-Rente ganz wegfallen.
Stefanam 06.05.2010 | 22:43
Ihr Problem ist , dass die REntenversicherung bisher davon ausgeht, dass Sie zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten könnten. In diesem Fall ist es immer eine Zeitrente die sog. Arbeitsmarktrente. Versuchen Sie doch beim nächsten Verlängerungsantrag ggf. im Widerspruch die Rentenversicherung davon zu überzeugen, dass Sie nur noch bis zu 3 Stunden täglich arbeiten können. Dann kann die Rente auch als Dauerrente gezahlt werden.
Moppelchen71am 07.05.2010 | 13:12
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen herzlichen Dank für Ihre ausführlichen Antworten auf meine Frage bezüglich meiner befristeten Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung. Ich habe mehrmals mit meinen behandelnden Ärzten gesprochen, die mich aufgrund meiner chronischen Nierenerkrankung, ebenso wie aufgrund der chron. Erkrankung des rheumatischen Formenkreises und der chron. Wirbelsäulenerkrankung behandeln. Bin nahezu in ständiger hausärztlicher wie auch fachärztlicher Behandlung, ebenso jahrelanger schmerztherapeutischer Behandlung. Es trat innerhalb der letzten Jahre keine Besserung ein und es wird auch keine Besserung mehr eintreten. Habe bereits etliche komplizierte OP´s hinter mir, aufgrund der chron. Nierenerkrankung, alle jedoch ohne nennenswerten Erfolg. Ich bin auf gar keinen Fall mehr in der Lage , mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten, im Prinzip nicht einmal mehr das, eben aufgrund der häufigen, akuten Krankheitsschübe, die dann oft wochenlang anhalten. Das macht doch kein Arbeitgeber mit, bzw. würde kein Arbeitgeber mitmachen ( in meinem Fall keine Klinik, da ich exam. Krankenschwester bin). Bei der 3 Verlängerungsantragsstellung musste ich zu keinem ärztlichen Gutachten, da ich einige neue ärztliche Atteste , u.a. meines beh. Hausarztes wie auch der Fachärzte hatte, die damals alle aussagten, es wäre sinnvoll, wenn ich die Rente dauerhaft und nur noch aus rein medizinischen Gründen erhalten würde. Jedoch sah der sozialmedizinische Dienst der DRV Bund dies wohl eben anders- ich könne eben noch zwischen 3-6 Stunden täglich arbeiten. Ich wollte damals keinen Widerspruch einlegen, da ich befürchtete, sonst sei evtl. die gesamte Rente weg. Und dies nach gescheiterter Medizinischer Reha und gescheiterter Teilhabe am Erwerbsleben durch die DRV Bund ( beides aus mediz. Gründen gescheitert). Bei der 1 . Antragsstellung und dem 2. Verlängerungsantrag musste ich jeweils zu 3 verschiedenen, ärztlichen Gutachtern der DRV Bund. Und ich persönlich kann nur sagen, dass ich damals von diesen ärztlichen Gutachtern alles andere als nett und " zuvorkommend " behandelt wurde. Sicher- die Gutachter erleben sicher oft genug, dass es da vielleicht??? Leute geben mag, die " das Blaue vom Himmel " erzählen, aber bei mir konnte ja alles belegt werden durch OP-Berichte und ärztliche Berichte/ Unterlagen. Einer der Gutachter damals meinte : " Was interessieren mich Ihre Unterlagen und Ihre OP`s ?" Setzen Sie sich hin und halten Sie den Mund , ich entscheide, was hier geschieht... Von diesem Gutachter wurde ich damals dann auch als " Psycho " hingestellt, als Pychisch krank, als Simulant, als unglaubwürdig, etc.... Und dies, trotz mehrfacher, komplzierter, stundenlanger OP´s ... Ich verstehe nicht, warum sich die ärztlichen Gutachter oft so verhalten. Was kann der Patient schon groß tun? Klar, er kann Widerspruch einlegen und sagen, er / sie möchte einen anderen ärztlichen Gutachter. Doch ob das dann etwas nützt bzw. groß etwas bringt, dass sei dahingestellt.... Ich werde in meinem Fall dann also , wenn ich möchte , dass meine Rente weitergewährt wird , hinnehmen müssen, dass es wohl immer bei einer befr. Zeitrente bleiben wird... Das heißt dann in meinem Fall immer und immer wieder " Hoffen und Bangen " und evtl. ? auch immer wieder mal neue , ärztliche Gutachten.
Peterchenam 07.05.2010 | 14:31
Bitte bedenken Sie, das die Aussagen und Angaben ihrer behandelnden Ärzte hinsichtlich einer Erwerbsminderung KEINEN Ausschlag geben. Außerdem kommt es nicht auf die Krankheit / Diagnose an sich an , sondern n u r um die Auswirkungen dieser Erkrankung(en) auf die Erwerbsfähigkeit. Es gibt Menschen die schwer an Krebs erkrankt sind und zusätzlich noch div. andere Ekrankungen haben und trotzdem voll erwerbsfähig sind... Also auch auf die Anzahl der Erkrankungen kommt es überhaupt nicht an. Manche Leute haben nur 1 Erkrankung und sind voll Erwerbsgemindert und andere haben 10 oder mehr Erkrankungen und sind es eben nicht ! Die Beurteilung einer EM steht den behandelnden Ärzten - auch wegen mangelnden und meistens gar nicht vorhandenen sozial-medizinischen Fachkenntnissen ( welche für die Beurteilung einer EM aber zwingend notwendig sind ! ) nicht zu. Ob eine EM vorliegt ( volle oder teilweise ) entscheidet darum nur einzig und alleine der med. Dienst der Rentenversicherung, nach völlig anderen Gesichtspunkten. Meinungen/Befundberichte oder Atteste etc. ihrer behandelnden Ärzte werden zwar mit in die Entscheidung einbezogen, haben aber eben keine entscheidende Bedeutung. Was glauben Sie wie viele Hausärzte ihren Patienten -mangels Fachwissen - erzählen, das Sie voll Ewerbsgemindert sind und dann im Verfahren solche Anträge komplett von der RV dann abgelehnt werden ? Auch ist die eigene Einschätzung hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit - Krankheits bedingt - natürlich irrelevant , teilweise unrealistisch, von Wünschen getragen und kann im Verfahren darum keine Rolle spielen. Dies alles muss man wissen, um die Meinungen der behandelnden Ärzte entsprechend realistisch in einem EM-Verfahren einordnen zu können. Sie haben in ihrem bisherigen Verfahren das ja auch selbst bereits erlebt. Trotz alledem könnten Sie bei ihrem nächsten Verlängerungsantrag als unter 3 Std. EM eingestuft werden. Neuer Antrag, neues Verfahren ,neue Prüfung und dann neuer Bescheid. Wenn nicht , können Sie ja Widerspruch einlegen und dagegen vorgehen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026