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Experten-Antwort

Besteht die Krankenversicherung erst wieder ab Antrag für Witwenrente? Rückforderung der Krankenkasse.

von WilDie23.05.2013 | 17:47
2286 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Vater ist letztes Jahr im März gestorben. Den Antrag für meine Mutter auf Witwenrente haben wir erst Ende Mai gestellt. Im Juli kam dann ein Schreiben der Krankenkasse „Rückforderung von Leistungen“ für Medikamente über 270€, da sie im Zeitraum xx.04.2012 bis xx.05.2012 nicht versichert gewesen wäre. Wiederspruch war zwecklos, haben uns dann auf Ratenzahlung (20€ Monat)geeinigt da sie nur 550€ Rente bekommt. Nun kam noch einmal eine Weitere Forderung von 300€ für ärztliche Behandlung ohne irgendwelche Aufschlüsselung. War dann beim Versicherungsältesten, der dann sagte alles Quatsch. Da die volle Rente noch 3 Monate weiter gezahlt wird, werden auch die Beiträge für die Kasse abgeführt und man ist somit Versichert. Die auf der Krankenkasse sagen, nein, erst ab Antragstellung für Witwenrente ist man wieder Versichert. Meine Mutter war nie Berufstätig und hat somit keinen Anspruch auf eigene Rente (4 Kinder erzogen!).

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WilDie,

die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung, wobei als Rentenantrag auch der Antrag auf Vorschuss für das sogenannte „Sterbevierteljahr“ gilt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu den weiteren Fragen das Krankenkassenrecht betreffend nicht positionieren kann. Insbesondere kann in diesem Forum keine Aussage zur Rechtmäßigkeit des Rückforderungsanspruchs der Krankenkasse getätigt werden.

Trotzdem empfehlen wir Ihnen sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden um die Situation zu erörtern, und sich darüber zu informieren, ob und warum die Krankenkasse erst jetzt die „Rückforderung von Leistungen“ von Ihrer Mutter fordert.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo WilDie,

die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung, wobei als Rentenantrag auch der Antrag auf Vorschuss für das sogenannte „Sterbevierteljahr“ gilt.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu den weiteren Fragen das Krankenkassenrecht betreffend nicht positionieren kann. Insbesondere kann in diesem Forum keine Aussage zur Rechtmäßigkeit des Rückforderungsanspruchs der Krankenkasse getätigt werden.

Trotzdem empfehlen wir Ihnen sich direkt an die Krankenkasse Ihrer Mutter zu wenden um die Situation zu erörtern, und sich darüber zu informieren, ob und warum die Krankenkasse erst jetzt die „Rückforderung von Leistungen“ von Ihrer Mutter fordert.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonni, Hallo WilDie,

offensichtlich hat die Mutter keinen eigenen Rentenanspruch, daher verbleibt es bei unserer Antwort vom 24.05.2013.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Manni Festam 24.05.2013 | 06:54
Die Krankenkasse ist hier im Recht. Für Ihre Mutter besteht erst ab dem Tag der Rentenantragstellung wieder eine eigene Mitgliedschaft in der Krankenversicherung. Aber warum haben Sie en Rentenantrag nicht früher gestellt bzw. die Vorschusszahlung nicht innerhalb von 30 Tagen beantragt? Dann wären Sie dem ganzen aus dem Weg gegangen.
Sonniam 26.05.2013 | 11:43
Hallo. Ihre Mutter hat doch 4 Kinder erzogen und müßte Rentenanspruch wegen der Kindererziehungszeiten haben. Oder bin ich im Irrtum dann bitte löschen oder korrigieren. LG SONJA
WilDieam 26.05.2013 | 21:54
So wie mir meine ältere Schwester sagte wäre das mit der Kindererziehungszeit auf die Rente von meinem Vater angerechnet worden. Da ich der jüngste von den vier bin, habe ich das mit der Rente von meinem Vater, damals nicht so mitbekommen. Den Rentenantrag hätte damals eine Frau aus unserem Dorf gemacht die bei der Rentenversicherung gearbeitet hat.
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