Hallo WilDie,
die Mitgliedschaft in der KVdR beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Rentenantragstellung, wobei als Rentenantrag auch der Antrag auf Vorschuss für das sogenannte „Sterbevierteljahr“ gilt.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu den weiteren Fragen das Krankenkassenrecht betreffend nicht positionieren kann. Insbesondere kann in diesem Forum keine Aussage zur Rechtmäßigkeit des Rückforderungsanspruchs der Krankenkasse getätigt werden.
Trotzdem empfehlen wir Ihnen sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden um die Situation zu erörtern, und sich darüber zu informieren, ob und warum die Krankenkasse erst jetzt die „Rückforderung von Leistungen“ von Ihrer Mutter fordert.