Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bekomme seid 2001 eine volle Erwerbsminderungsrente und habe einen Steuerfreibetrag zur Zeit von ca.15000 Euro im Jahr.
Bleibt dieser Steuerfreibetrag auch wegen Bestandsschutz bestehen,wenn ich gehe 2021 in die Regelalterrente.
Vielen Dank im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara
Hallo Barbara,
Da es sich bei der Altersrente dann um eine 'neue' Rente handelt,
wird der steuerfreie Betrag vom Finanzamt dann neu festgesetzt. Aber die Prozente, die für Ihre EM-Rente gelten, haben quasi einen "Bestandschutz".
Wie dies im Einzelnen berechnet wird, können Sie in der Broschüre des Bundesfinanzministeriums nachlesen ('Folgerente', Seite 12)
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2017-08-24-Besteuerung_von_Alterseinkuenften.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Oder Sie fragen einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt direkt. Das sind die Ansprechpartner, die sich mit dem Steuerrecht auskennen und deshalb für Ihre Frage zuständig sind.
Alles Gute!