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Experten-Antwort

Besteuerung

von Frager 28.10.2019 | 12:54
104 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Nach welchem Jahr richtet sich der zu versteuern Anteil, wenn man erst teilweise EM Rente bezogen hat, dann u. U. Volle EM Rente oder nach Altersteilzeit mal Rente für Schwerbehinderte? Kann einem das auch ein Berater oder Ältester vor Ort ausrechnen? Irgendwie hab ich den Eindruck, da stoßen alle an ihre Grenzen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2019 | 13:14

Hallo Frager,

wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine Regelaltersrente abgelöst, ist für die Besteuerung der Regelaltersrente weiterhin der Rentenbeginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit maßgebend.

Dies gilt entsprechend auch für andere Renten, die einer vorhergehenden Rente unmittelbar folgen und somit sowohl für anschließende Erwerbsminderungsrenten als auch für anschließende Hinterbliebenenrenten.

Wird eine Hinterbliebenenrente ohne vorhergehende Versichertenrente gezahlt, ist der tatsächliche Rentenbeginn der Hinterbliebenenrente maßgebend.

Bei Unterbrechungen im Rentenbezug ist die Laufzeit der vorhergehenden Rente zu berücksichtigen.

Beispiel:

Befristeter Erwerbsminderungsrentenbezug vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2009.

Im Jahr 2019 erneuter Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Für den Besteuerungsanteil dieser zweiten Rente ist der Prozentsatz des Jahres 2016 maßgebend, weil die dreijährige Bezugsdauer der ersten Rente vom Jahr des erneuten Rentenbeginns 2019 abgezogen wird.

Genauere Auskünfte und konkrete Antworten

zu Ihren persönlichen Verhältnissen erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt,

einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater.

3 Antworten

Steueram 28.10.2019 | 13:11
Ist ja auch nicht die Aufgabe eines Rentenberaters. Dafür gibt es das Finanzamt, den Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Wenn Sie diesen Personenkreis nach der Höhe Ihrer zu erwartenden Rente fragen würden, würden diese auch an ihre Grenzen stoßen. Fazit. Fragen an die zuständigen Stellen richten!
Frager am 28.10.2019 | 16:12
Danke an den Experten und Steuer möge bedenken, dass das vollkommen klar ist, aber leider keiner, ob rentenverater oder Fa umfassende Antworten geben können, da jeder nur in seinem Gebiet zuhause ist
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