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Besteuerung Betriebsrente

von kloibergarten26.04.2009 | 12:25
1135 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich habe jetzt bereits tagelang "herumgegoogelt", aber keine klare Antwort zur Frage der Besteuerung meiner Betriebsrente bekommen. Situation. Meine (eigene) Firma hat mir eine Pensionszusage in Höhe von € 5.000 im Monat gemacht und diese über eine Rückdeckungsversicherung abgedeckt. Die Beiträge zu dieser Versicherung wurden in den letzten 20 Jahren steuerlich geltend gemacht: (a) Rückstellung auf der Passivseite (b) Aktivwert auf der Aktivseite. Rentenbeginn: Vollendung des 65. Lebensjahres. Wie wird die (monatliche) Steuer berechnet. - voller Betrag oder nur anteilig (z.B. 58% in 2009, 60% in 2010, etc.)? - gibt es irgendwelche Freibeträge, die (eventuell zusätzlich zu der 58% Regelung) abgezogen werden können? ... oder muss die volle Betriebsrente wie ein Gehalt versteuert werden? Es muss doch möglich sein, dieses sicher nicht exotische Beispiel klar darzustellen. Bisher bin ich aber nicht fündig geworden. Gruß Rolf

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung handelt und steuerrechtliche Fragen von uns daher nicht beantwortet werden können. Wenden Sie sich mit Ihrem Problem an das nächste Finanzamt oder an einen Steuerberater.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Kloibergarten,

es wäre tatsächlich sinnvoll, sich mit dieser Frage an die Finanzverwaltung zu wenden.

4 Antworten

..am 26.04.2009 | 13:11
Nur das Ertragsanteil wird besteuert, ich glaube das ist z.Z. 28%
Finanzamtam 26.04.2009 | 13:11
Alles können sie nicht abschreiben.Sie können nicht mehr ausbezahlt bekommen als sie eingezahlt haben. Wenn sie in Rente gehen wird die Rente zu 100% versteuert.
Falsches Forumam 27.04.2009 | 07:25
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung. Steuerrechtliche Fragen/Angelegenheiten sind unbedingt durch das Finanzamt oder Steuerberater zu klären.
Vergleicham 27.04.2009 | 08:29
Bevor man tagelang googelt, sollte man sich einfach direkt an die dafür zuständige Stelle,nämlich das Finanzamt oder den Steuerberater wenden. Das spart eine riesen Menge Zeit, und man bekommt auch sofort eine rechtsverbindliche korrekte Antwort. Warum macht man es sich immer unnötig schwer?????
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