Besteuerung der gesetzlichen Rente

von
Steuer

Ich gehe nächstes Jahr in Rente. Ich weis inzwischen dass 58% meiner Rente steuerpflichtig sind.

Wird hierbei der Steuerfreibetrag von 7664 Euro berücksichtigt?
Demnach sollte ich eine Rente von monatlich bis zu 1101 Euro erhalten können ohne steuerpflichtig zu werden?

Sonstige Einnahmen habe ich als Rentner keine.

von
Schiko.

Sie kennen sich ja schon gut aus, tatsächlich werden 58% aus der bruttorente
zunächs als steuerpflichtig herangezogen.
Erst wenn das existenzminimum von 7.664 / 15.328 led./vh. als zu ver-
steuerndes einkommen überschritten wird fällt der erste euro steuer an.

Ausgangslage 1101 x 12 = 13212 im jahr.

7.663 58 %-zufällig wie der grundfreibetrag
1.321 mit 10% angen. kranken/pflegeversicherungsbeitrag
0.102 abzugsfähig pauschbetrag rente
0.36 pauschbetrag sonderausgaben
6.204 tatsächlich zu versteuerndes einkommen.Bekanntlich fällt ja
7.664 / 15328 / led.vh.. keine steuer an.
Sie könnten also noch 801 + 1460 - 2461 zins steuerfrei einnehmen.

Mit freundlichen Grüßen.

Experten-Antwort

Für weitergehende Auskünfte würde ich Ihnen raten, sich an das zuständige Finanzamt zu wenden

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