Sie kennen sich ja schon gut aus, tatsächlich werden 58% aus der bruttorente
zunächs als steuerpflichtig herangezogen.
Erst wenn das existenzminimum von 7.664 / 15.328 led./vh. als zu ver-
steuerndes einkommen überschritten wird fällt der erste euro steuer an.
Ausgangslage 1101 x 12 = 13212 im jahr.
7.663 58 %-zufällig wie der grundfreibetrag
1.321 mit 10% angen. kranken/pflegeversicherungsbeitrag
0.102 abzugsfähig pauschbetrag rente
0.36 pauschbetrag sonderausgaben
6.204 tatsächlich zu versteuerndes einkommen.Bekanntlich fällt ja
7.664 / 15328 / led.vh.. keine steuer an.
Sie könnten also noch 801 + 1460 - 2461 zins steuerfrei einnehmen.
Mit freundlichen Grüßen.