Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenIm Jahr 2012 betrug der steuerliche Grundfreibetrag (Existenzminimum) 8004,00 Euro. Liegt Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen unter diesem Betrag,müssen Sie voraussichtlich keine Steuern zahlen. Ob und ggf. in welcher Höhe Sie hieraus Steuern zahlen müssen, kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater mitteilen, da Ihre tatsächliche Steuerbelastung von vielen Faktoren abhängig ist. Haben Sie neben der Rente weitere Einkünfte, sind diese mit zu berücksichtigen. Auskünfte, ob und ggf. in welcher Höhe Sie Steuern zahlen müssen, darüber kann Ihnen nur das Finanzamt oder ein Steuerberater Auskunft geben.
Steuerfrei bleiben von Ihrer Rente 50 % der Jahresrente 2004. Darüber hinausgehende Rentenbeträge gelten als steuerpflichtiges Einkommen.
Guten Tag, ich erhalte seit 2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung. Heute erhielt ich den Steuerbescheid von 2011 in dem auf einmal die Rente besteuert wird. Wie hoch ist die Grenze der Rente bis eine Besteuerung erfolgt? In einem Artikel habe ich gelesen, dass keine Steuern fällig werden wenn 50 % der Rente den Betrag von EUR 7.664,-- nicht übersteigen. Ist diese Grenze noch richtig? Zusätzlich habe ich 2011 einen Verlust aus Vermietung und Verpachtung (Wohnung habe ich 2011 geerbt). Ändert dies die Grundlage für die Versteuerung. Wo kann ich die Grenzen und Grundlagen für die Besteuerung nachlesen um einen Einspruch beim Finanzamt zu begründen? Vielen Dank im Voraus für eine Information.Hallo, ab 2013 liegt der Freibetrag bei 8128 Euro. Ich kann Ihnen eine hilfreiche Seite zum Schätzen Ihrer Rente empfehlen. Die Schätzung war bei mir ziemlich genau. LG
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