Hallo,
meine Lebensgefährtin hat eine private RV am 15.12.2004 beantragt und diese wurde am 20.12.2004 policiert !
Versicherungsbeginn ist allerdings der 01.01.2005, somit die erste beitragszahlung auch erst im Januar 2005.
Da sich mit dem Jahreswechsel 2004 auf 2005 das Steuerrecht für Kapitalauszahlungen zu Rentenbeginn erheblich verändert hat, möchten wir gerne wissen, ob für die Versteuerung der Versicherungsbeginn (01.01.05) oder das Policierungsdateum (20.12.2004) ausschlaggebend ist ?
Ich hoffe jemand weiss Rat, denn selbst unterschiedliche Versicherungsberater sind sich uneins....