Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo M., Tobi,
dem Beitrag von “-_-“ kann ich grundsätzlich nur zustimmen. Soweit Sie eine verbindliche Entscheidung zur Versicherungs- und Beitragspflicht für die einzelnen von Ihnen ausgeübten Beschäftigungen erhalten möchten, sollten Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Nach § 28h Abs. 2 SGB IV ist diese in ihrer Funktion als Einzugsstelle für die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständig.
Hinsichtlich Ihrer Fragen zum Steuer- und Krankenversicherungsrecht sollten Sie sich direkt mit dem zuständigen Finanzamt bzw. der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.
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