Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Besteuerung und Abgaben während Diplomarbeit + nebenjob

von M., Tobi01.09.2011 | 15:22
6499 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich schreibe zur Zeit meine Abschlussarbeit in einem Unternehmen und erhalte hierfür eine Vergütung von 600 EUR im Monat. Desweiteren führe ich auch noch meinen nebenjob weiter den ich schon während meines gesamten Studiums ausgeführt habe und erhalte hierüber weitere 400 EUR im Monat. Der August war nun der erste Monat in dem ich beide Vergütungen erhalten habe und sowohl die 600 und 400 EUR wurden mir brutto == netto überweisen. ich habe zwar shcon gelesen, dass man als Diplomand keine Steuern zahlen muss, da es sich um ein "pflichtpraktikum" während des Studiums handelt. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich auch den 400 Eurojob nebenbei weiterführen darf ?!? Und eine weitere Frage wäre, ob ich mich nun selbst krankenversichern muss oder familienversichert bleiben darf ? Es gibt ja extra pauschalbeiträge für studenten bei krankenversicherungen. Über eine kurze Info wäre ich sehr dankbar. Gruss

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.09.2011 | 08:34

Hallo M., Tobi,

dem Beitrag von “-_-“ kann ich grundsätzlich nur zustimmen. Soweit Sie eine verbindliche Entscheidung zur Versicherungs- und Beitragspflicht für die einzelnen von Ihnen ausgeübten Beschäftigungen erhalten möchten, sollten Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden. Nach § 28h Abs. 2 SGB IV ist diese in ihrer Funktion als Einzugsstelle für die Feststellung der Versicherungspflicht und Beitragshöhe in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zuständig.

Hinsichtlich Ihrer Fragen zum Steuer- und Krankenversicherungsrecht sollten Sie sich direkt mit dem zuständigen Finanzamt bzw. der für Sie zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzen.

2 Antworten

-_-am 01.09.2011 | 18:22
Praktikanten, die ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum ableisten, unterliegen als zur Berufsausbildung Beschäftigte grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht, für die unabhängig von der Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts die Versicherungsfreiheit aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung nach § 5 Abs. 2 S. 3 SGB 6 ausgeschlossen ist. Für vorgeschriebene Zwischenpraktika besteht nach § 5 Abs. 3 SGB 6 Versicherungsfreiheit. Pauschalbeiträge sind demnach für vorgeschriebene Praktika nicht zu zahlen. Pauschalbeitragspflicht besteht jedoch für eine daneben ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung, da nach § 8 Abs. 2 S. 1 SGB 4 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 zweiter Halbsatz SGB 6 eine versicherungspflichtige Beschäftigung (vorgeschriebenes Vor- und Nachpraktikum) nicht mit einer (ersten) geringfügig entlohnten Beschäftigung bzw. eine versicherungsfreie Beschäftigung (vorgeschriebenes Zwischenpraktikum) nicht mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammenzurechnen ist. Werden weitere geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben dem vorgeschriebenen Vor- und Nachpraktikum ausgeübt, sind für diese dagegen individuelle Beiträge zu zahlen, neben einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum erst dann, wenn die Arbeitsentgelte aus mehreren ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigungen in der Summe 400 Euro im Monat überschreiten. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Zu Steuerfragen oder Fragen der Krankenversicherung berät dieses Forum nicht.
nuam 01.09.2011 | 16:24
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026