Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Besteuerungsanteil

von Schlumi01.12.2015 | 08:53
1353 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo ! Ich bezog seit 2003 die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, vor 2 Monaten bin ich in die Altersrente gewechselt. Besteuerungsmäßig habe ich nachgelesen das es bei dem Besteuerungsanteil auf das Jahr des Rentenbeginns ankommt. Nun frage ich mich welcher %satz gilt. 50 % = für Rentenbeginn vor 2005 70 % = für Rentenbeginn 2015 Ist ja doch schon ein kleiner Unterschied. Und dazu noch eine Frage. Spielt die Steuerklasse als Rentner eine Rolle oder ist das egal ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schlumi,

wird eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch eine Altersrente abgelöst, ist für die Besteuerung der Altersrente weiterhin der Rentenbeginn der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit maßgebend.

Die Frage zur Steuerklasse klären Sie bitte mit dem für Sie zuständigen Finanzamt. Hier können wir als Rentenversicherungsträger leider keine Auskünfte geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Konrad Schießlam 01.12.2015 | 09:57
Renten ausgereicht bis einschließlich 2005 werden mit 50% zunächst steuerpflichtig. Die anderen 50% gelten als fester Freibetrag, was ja bedeutet, die Erhöhungen am 1.7. je- den Jahres sind zu 100% steuerpflichtig. Zug um Zug erhöht sich der Steueranteil, für 2006 52%, während bereits bei 2015 Ren- tenbeginn es 70% steuerpflichtig sind. Schließlich die Vollversteuerung 2040. Steuerklassen für die Rente werden ersetzt durch Grund und Splittingtabelle, hier für gab es keine Lohnsteuerkarte, später auch keine Steuerbescheinigung. Im Jahr 2015 gelten 8472/16944 led./vh. als Existenzminimum steuerbefreit. Diese Beträge erhöhen sich noch, da u.a. Krankenversicherung, Pflegeversicherung das zu versteuernde Einkommen mindern. MfG.
rosebudam 01.12.2015 | 10:46
Hallo Schlumi, die Steuerklasse hat für die Besteuerung der Rente keinerlei Einfluss, weil die Rente (im Gegensatz zum Arbeitsentgelt) nicht "an der Quelle" - also nicht bereits bei Auszahlung durch den Rentenversicherungsträger - besteuert wird. Ihre endgültige Steuerschuld wird erst durch den entsprechenden Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes im Folgejahr (oder später) festgesetzt. MfG rosebud
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026