Guten Tag,
ich bin Mai 1955 geboren und könnte jetzt ab Juni 2018 in Altersrente für langjährig Versicherte gehen (Abschläge sind bekannt). Mit meinem derzeitigen Hinzuverdienst ergibt sich eine Teilrente in Höhe von 700 Euro (also 7 mal 700 Euro für das Jahr 2018). Dementsprechend wäre der Besteuerungsanteil meiner Rene auf 76% festgeschrieben.
Meine Frage:
Gilt dies aus so u n v e r ä n d e r t weiter, wenn meine Rente im Jahr 2019 und 2020 aufgrund des Hinzuverdienstes komplett w e g f ä l l t ?
Es ist klar, dass ich die Rente dann wieder neu beantragen muss, für das Jahr 2021 hätte ich dann Anspruch auf 2 Mal 1870 Euro Rente (ab März 2021 die Regelaltersrente).
Bleibt es stuerlich gesehen bei 76% oder wird der Anteil nach kompletten Wegfall des Anspruches bei der späteren neu beantragen Altersrente erneut und höher festgelegt (in 2021 dann z.B. mit 81%).
Vielen Dank (Hinweise auf das Finanzamt entbehrlich)für sachkundige Meinungen