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Experten-Antwort

Besteuerungsanteil der Rente

von Michaela23.01.2011 | 09:09
2109 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, wenn ich 2011 die Erwerbsminderungsrente bewilligt bekäme, müsste ich glaube ich 62 % der Rente versteuern. Gilt dieser Prozentzatz auch später für die Altersrente oder muss ich dann einen höheren Teil versteuern ? Ich bin Jahrgang 1961. Schöne Grüße Michaela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaela,

folgen verschiedene Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nahtlos aufeinander, wird für die folgende Rente der gleiche Prozentsatz als Besteuerungsanteil angesetzt, wie bei der Vorrente.

Bei der Betriebsrente, auf die in der Einzahlungsphase keine Steuern abgeführt wurden, gilt die nachgelagerte Besteuerung, d.h. die Betriebsrente ist von Beginn an voll zu versteuern.

Der Altersentlastungsbetrag gilt erst ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, also erst für die Altersrente. Bis zum Jahr 2026 ist aber auch diese Grenze bestimmt auf das 67. Lebensjahr verschoben.

Als Altersentlastungsbetrag sind nach § 24a EStG anzusetzen:

im Jahr 2026 = 11,2% der Bezüge, max. 532 Euro

im Jahr 2028 = 9,6 % der Bezüge, max. 456 Euro.

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3 Antworten

Michaelaam 23.01.2011 | 10:16
Noch eine Frage: Gibt es für Betriebsrenten (Pensionsfond) dessen Beiträge nicht versteuert wurden einen Versorgungsfreibetrag bei Erwerbsminderung ? Gilt dieser in gleicher Höhe auch später bei Eintritt in die Altersrente ? Schöne Grüße Michaela
Floam 23.01.2011 | 12:33
Der Besteuerungsanteil ...% ändert sich nicht bei Umwandlung EU- in Altersrente. Eine Betriebsrente (Pension) wird auf Anlage N versteuert, hat mit Erwerbsminderung etc. also nichts zu tun.
GKVam 23.01.2011 | 13:20
Krankenkassenbeiträge. Als freiwillig versicherter, also AN und AG Anteil, somit doppelt, werden fällig auf die Betriebsrente ? Hat dann auch nichts mit der KVDR zu tun ?
Deutsche Rentenversicherung
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