Hallo, ich beziehe eine Altersrente als Teilrente. Erhöht sich der Besteuerungsanteil an der Rente, wenn ich die gleiche Rente als Vollrente ausgezahlt bekomme oder bleibt es bei dem niedrigeren Besteuerungsanteil von 70 %?
27.06.2018, 08:58
von
Nele
27.06.2018, 10:09
von
Schorsch
Entscheidend für die Höhe des Besteuerungsanteils ist der Zeitpunkt des erstmaligen Rentenbeginns.
Er wird festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr.
MfG
27.06.2018, 14:37
Experten-Antwort