Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Besuch einer Ingenieurschule = Hochschulausbildung?

von Sebastian10.04.2010 | 20:30
1970 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich würde gern wissen, ob es korrekt ist, dass der Besuch einer Ingenieurschule für Landtechnik (3 Jahre von 1972 bis 1975) heute als Hochschulausbildung gewertet wird und damit bei einem Rentenbeginn im Jahr 2009 nicht mehr als Anrechnungszeit bewertet wird. M.E. handelt es sich doch eher um eine Fachschule - und müsste entsprechend bewertet werden. Danke für Ihre Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von -_-

2 Antworten

Sebastianam 10.04.2010 | 20:36
Nachtrag: Die Ingenieurschule befand sich in Thüringen.
-_-am 11.04.2010 | 05:55
Verschiedene Fachschulen und Höhere Fachschulen sind in die später errichteten Fachhochschulen übergeleitet bzw. in Fachhochschulen umgewandelt worden. Soweit die Ausbildung vor Errichtung der Fachhochschulen insgesamt noch an den früheren Fachschulen und Höheren Fachschulen erfolgte, liegt Fachschulausbildung vor. Wurde die Ausbildung an einer Fachschule/Höheren Fachschule begonnen und nach deren Überleitung in eine Fachhochschule dort fortgesetzt und beendet (so genannte Übergangsfälle), ist für die Zuordnung im Rahmen des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB 6 entscheidend, welchen Status die Ausbildungsstätte in der Zeit der Ausbildung hatte. Die Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Überleitung der Fachschule/Höheren Fachschule in eine Fachhochschule ist als Fachschulausbildung, nach deren Überleitung hingegen als Hochschulausbildung anzusehen. Das gilt auch bei einer Nachdiplomierung oder einer nachträglichen Graduierung (BSG vom 13.08.1981 - 11 RA 17/81). Ein nicht vollständiges Verzeichnis der umgewandelten Fachschulen finden Sie unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Ggf. legen Sie Widerspruch ein, damit der Bescheid entsprechend überprüft wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026