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Experten-Antwort

Besuch gymnasiale Oberstufe und Studium (ohne Abschluss) nachweisen?

von Philipp17.03.2013 | 09:43
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7 Antworten

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Hallo, ich habe von 2000 bis 2003 die gymnasiale Oberstufe besucht und im Juni 2003 Abitur gemacht, danach von Oktober 2003 bis März 2012 studiert, aber abgebrochen. In meinem Versicherungsverlauf von Juli 2012 - habe erst einen auf Nachfrage bekommen, da ich noch nicht so lange in die Rentenversicherung einzahle -, ist das nicht aufgeführt. Ist eine Kontenklärung nötig? Wie weise ich das nach? Beglaubigte Kopien von Abiturzeugnis und Exmatrikulationsbescheinigung, reicht das? Wie wirkt sich der Besuch der gymnasialen Oberstufe und ein abgebrochenes Studium auf meine Ansprüche aus? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Philipp,

Ihre Frage wurde aus meiner Sicht bereits von KSC umfassend beantwortet.

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6 Antworten

KSCam 17.03.2013 | 13:36
Schul- und Studienzeiten stehen erst dann im Versicherungsverlauf, wenn diese Zeiten der DRV bekannt sind. Und das geschieht in aller Regel nicht automatisch. Fazit: Sie müssen sich darum kümmern. Das einfachste ist Bescheinigungen vorzulegen in denen Beginn und Ende der entsprechenden Zeit von der Ausbildungsstätte bestätigt sind. (Schlubesuch, Immatrikuliert von - bis). Ob Sie Originale oder beglaubigte Kopien vorlegen, ist ein Nebenkriegsschauplatz. Solche Zeiten zählen als Anrechnungszeiten und werden nach derzeitiger Rechtslage nicht rentensteigernd bewertet. Wie das sein wird, wenn Sie ( in 30 - 40 Jahren?) mal in Rente gehen werden, weiß heute garantiert keiner.
Dozentam 17.03.2013 | 14:19
Neun Jahre studiert und dann abgebrochen,das ist eine reife Leistung, allein dafür bekommen Sie schon die Grundrente.
Inconspectaam 17.03.2013 | 15:17
Wie sich die Anrechnungszeiten auf eine spätere Rentenhöhe auswirken, kann Ihnen heute niemand sagen. Da Anrechnungszeiten aber auf bestimmte Wartezeiten anrechenbar sind, macht es Sinn, diese (mittels Kontenklärung) zu beantragen.
Remmertam 17.03.2013 | 15:49
" danach von Oktober 2003 bis März 2012 studiert, aber abgebrochen." Das ist wirklich der Hammer. Manche schmeissen ihr Leben einfach so weg. Eigentlich unglaublich. So kurz vorm Abschluss das Studium schmeissen....
L.Sam 18.03.2013 | 22:40
Zur Aussage von KSC, "Solche Zeiten zählen als Anrechnungszeiten und werden nach derzeitiger Rechtslage nicht rentensteigernd bewertet." die Anmerkung, dass die Berücksichtigung dieser Anrechnungszeiten in der Grund- und Vergleichsbewertung zu einer rentensteigernden Bewertung führt, vorausgesetzt, es sind noch andere Anrechnungszeiten vorhanden-
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