Hallo,
ich habe von 2000 bis 2003 die gymnasiale Oberstufe besucht und im Juni 2003 Abitur gemacht, danach von Oktober 2003 bis März 2012 studiert, aber abgebrochen.
In meinem Versicherungsverlauf von Juli 2012 - habe erst einen auf Nachfrage bekommen, da ich noch nicht so lange in die Rentenversicherung einzahle -, ist das nicht aufgeführt.
Ist eine Kontenklärung nötig?
Wie weise ich das nach? Beglaubigte Kopien von Abiturzeugnis und Exmatrikulationsbescheinigung, reicht das?
Wie wirkt sich der Besuch der gymnasialen Oberstufe und ein abgebrochenes Studium auf meine Ansprüche aus?
Danke.