Beträge in der Renteninformation

von
Neugierige

Guten Tag,

ich habe gerade aktuell die Renteninformation mit den Daten bis zum 31.12.2013 erhalten.

Nun stellt sich wegen schlechter Gesundheit leider die Frage, ob ich eine EM-Rente beantragen möchte. Ich weiß, das ein Antrag noch keine Bewilligung einschließt, aber ich habe zu dem Betrag in der Renteninfo eine generelle Frage:

Ist der dort aktuell ausgewiesenen Betrag von knapp 840,00 € noch um die Abschläge (ich glaube, bei mir sind das 10,8 Prozent) zu kürzen oder gehen hiervon "nur noch" die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab?

Was passiert, wenn ich das Alter für eine Regelaltersrente erreiche, nachdem ich bis dahin eine EM-Rente bezog? Hier lautet meine Höhe aktuell ca. 725,00 €. Werden dann hiervon die Abschläge und die SV-Beiträge abgezogen?

Vielen Dank für aussagefähige Infos.

von
Sternsucher

Von dem angegeben Betrag für die Erwerbsminderungsrente in der Renteninfo ist der Abschlag schon berücksichtigt. Von diesem Betrag würde noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgehen, wenn bei Rentenbeginn Krankenversicherungspflicht eintritt! Evtl. noch zu beachten wäre die dann evtl. anfallende Steuer --> Auskünfte über die Höhe beim Finanzamt/Steuerberater erfragen.

Zur zweiten Frage: Sollten Sie bis zur Regelaltersrente die EM-Rente erhalten, kommt der in der Renteninfo aufgeführte Hochrechnungsbetrag nicht mehr in Frage. Dieser Betrag wäre nur anzusetzen, sofern sie keine EM beziehen und bis zur Regelaltersgrenze Beiträge wie in den letzten 5 jahren hätten!

Experten-Antwort

Hallo Neugierige,

dem Beitrag von „Sternsucher“ kann ich zustimmen.

von
Neugierige

Vielen Dank für die schnelle Info.

Nur muss ich leider noch einmal nachhaken, um das finanzielle Fortbestehen für mich klar sehen zu können.

Zu meiner Frage 2: hier ist der Rentenbetrag (725,00 €) gemeint, den ich tatsächlich bis heute (31.12.2013) erarbeitet habe, ohne jede Hochrechnung weiterer Zahlungen oder zukünftiger Rentenanpassungen.
Werden hiervon dann die Abschläge von evtl. 10,8 % abgezogen außer den SV-Beiträgen?

Vielen Dank noch einmal für Ihre weitergehenden Infos.

von
W*lfgang

Hallo Neugierige,

>Was passiert, wenn ich das Alter für eine Regelaltersrente erreiche, nachdem ich bis dahin eine EM-Rente bezog?

Zunächst wird eine Neuberechnung durchgeführt, neue Gesetze (Verbesserungen/Verschlechterungen werden eingerechnet), ggf. weitere Versicherungszeiten/Mini-Job in der EM-Phase sind zu berücksichtigen sein - fast immer ist es so, dass die neu berechnete Altersrente im ersten Rechenschritt kleiner ausfällt, dann wird auf die bisherigen Rechenwerte/Entgeltpunkte zurückgegriffen - sprich: die Regelaltersrente wird genauso hoch sein, wie die EM-Rente bis dahin. Im Rahmen des derzeitigen Besitzstandschutzes kann die Folgerente nicht kleiner werden.

Gruß
w.

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