Ja, Sie sind eindeutig in der Krankenversicherung der Rentner.
Die Art der Rente spielt dabei keine Rolle (Waisenrente, Erwerbsminderungsrente, Altersrente usw…). Um als Rentner pflichtversichertes Mitglied der KVdR zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein. Das ist bei Ihnen der Fall. Andernfalls hätten Sie den von Ihnen zitierten Berechnungsbogen nicht erhalten.
Falls Sie noch neben der Rente versicherungspflichtig arbeiten, kann es allerdings sein, dass auch von Ihrem Arbeitgeber (wahrscheinlich geringe) Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden.
Sie müssten eigentlich bereits zusammen mit dem Rentenantragspaket ein Formular „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“ eingereicht haben. Ihre Krankenversicherung hat dann die Voraussetzungen nachgeprüft und alles Weitere in die Wege geleitet. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Einkommenshöhe (Rentenhöhe plus sonstige Einnahmen).
Sofern Sie innerhalb von drei Monaten keinen Widerspruch einlgelegt haben (z.B. weil Sie sich privat versichern wollten), wird die Rentenversicherung Ihre Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung abführen und einen Zuschuss dazuzahlen (7,3% der Rente).
Die von Ihnen angesprochenen Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherungen bleiben davon jedoch unberührt. Falls Ihre GKV eine monatliche Zusatzgebühr erhebt, müssen Sie diese also weiterhin, wie jeder andere (z.B.berufstätige) Versicherte zahlen.
Diese Gebühr, die nur einige Krankenversicherungen erheben, hat übrigens keinen Einfluss auf das Krankengeld welches Arbeitnehmer anschließend an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.
Allerdings gibt es bei der gesetzlichen Zuzahlungspflicht (für Medikamente, Hilfsmittel, Physiotherapie, Klinikaufenthalt etc. …) eine einkommensabhängige Obergrenze:
Wenn Ihre Zuzahlungen pro Kalenderjahr 2% (für chronisch Kranke 1%) ihres Einkommens erreicht haben, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu müssen Sie die gesammelten Quittungen bei der Krankenversicherung einreichen. Anträge dazu sollten Sie auf der Website Ihrer GKV finden.
Auch diese Zuzahlungen, die jeder Versicherte leisten muss, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Krankengeld, das ja eine Art Lohnersatz ist.
Da Sie als Rentner auch im Krankheitsfall Ihre Rente weiterbeziehen, also so gesehen kein „Lohnausfall“ entsteht, erhalten Sie auch kein Krankengeld als „Lohnersatz“.
Selbstverständlich können Sie aber eine Zusatzversicherung für ein Kliniktagegeld bei ihrer GKV abschließen.
@ DarkNight RV:
„Rentner“ hat jetzt den Rentenanpassungsbescheid zum 01.07.2013 erhalten und damit auch, wie üblich, die Information über die neue Berechnung der Beiträge zur KVdR. Es findet sich jedoch kein Hinweis auf eine Veränderung im Versicherungsstaus.
Sicher befanden sich diese Inhalte (mit leicht geringeren Summen) bereits im Rentenbewilligungsbescheid. Der ist nun aber recht umfangreich und wird nicht immer aufmerksam gelesen… Es hat sich also offenbar nichts Wesentliches geändert.
Details zur KVdR können Sie auch hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachlesen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217498/publicationFile/52566/R0815.pdf