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Experten-Antwort

Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

von Rentner26.06.2013 | 12:18
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Allgemeine Frage; Laut Rentenanpassung zum 01.07.2013 steht. Ihre Monatliche Rente beträgt............. Ihr Anteil am Beitrag zur Krankenversicherung... Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung........ Die laufende Zahlung beträgt...... Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung 15,5% Sie sind pflichtversichert in der sozialen Pflegeversicherung 2,3% Diese Beträge werden von uns weiter geleitet !!!!!!! So nun meine Frage; Was für einen Status habe Ich nach diesen Bescheid der RV,gegenüber der KV

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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14 Antworten

Alltagsbegleiteram 26.06.2013 | 12:29
Sie sind (Pflicht-)Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Rentneram 26.06.2013 | 12:42
von Alltagsbegleiter RE: Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Sie sind (Pflicht-)Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wenn RV schreibt Ich bin PFLICHTVERSICHTERT, da bin ich in der KVDR und das weist Du 100%
Rentneram 26.06.2013 | 14:11
an Experte Sie machen sich das aber einfach,es hat doch nicht NUR mit der KV zu tun!!!! Mein Geldgeber ist die RV ,mit Absprache der KV,oder
DarkKnight RVam 26.06.2013 | 15:27
Hallo Rentner, die RV macht nur, was die KV vorgegeben hat!!!! Steht da was von Pflichtmitgliedschaft, dann hat die KV das so mitgeteilt!!! Könnte aber auch falsch sein und könnte korrigiert werden!!! So wie Sie fragen, scheinen Sie sich ja zu wundern.....aber warum erst mit der Anpassungsmitteilung??? Was stand im Rentenbescheid??? Hat sich ihr Status geändert???
Rentneram 26.06.2013 | 16:48
von DarkKnight RV RE: Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Hallo Rentner, die RV macht nur, was die KV vorgegeben hat!!!! Steht da was von Pflichtmitgliedschaft, dann hat die KV das so mitgeteilt!!! Könnte aber auch falsch sein und könnte korrigiert werden!!! So wie Sie fragen, scheinen Sie sich ja zu wundern.....aber warum erst mit der Anpassungsmitteilung??? Was stand im Rentenbescheid??? Hat sich ihr Status geändert??? Meine Frage siehe oben,daraus ergibt sich,was bedeutet Pflichtversicherung; Pflichtversicherung=Nettorente ohne weitere Kosten Pflichtversicherung=KVDR ohne weitere Kosten ODER Pflichtversicherung + Kv Zuzahlung wegen 9/10 Regel nicht erreicht,hohe Kosten ODER Freiwillig versichert,dann ist man nicht Pflichtversichert,hohe Kosten. WIE IST DIE GESETZLICHE REIHNFOLGE, Nach mein Verständnis,prüft doch die RV mit der KK und BG meinen Status der Rente und entscheidet dann was für Rente mir zusteht. Wenn meine RV mir immer eine Pflichtversicherung bescheinigt,wie kann es sein,das die KK-Zuzahlung verlang. Mein Geldgeber ist RV
??am 26.06.2013 | 18:46
Zitat von Rentner anzeigenausblenden
von DarkKnight RV RE: Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Hallo Rentner, die RV macht nur, was die KV vorgegeben hat!!!! Steht da was von Pflichtmitgliedschaft, dann hat die KV das so mitgeteilt!!! Könnte aber auch falsch sein und könnte korrigiert werden!!! So wie Sie fragen, scheinen Sie sich ja zu wundern.....aber warum erst mit der Anpassungsmitteilung??? Was stand im Rentenbescheid??? Hat sich ihr Status geändert??? Meine Frage siehe oben,daraus ergibt sich,was bedeutet Pflichtversicherung; Pflichtversicherung=Nettorente ohne weitere Kosten Pflichtversicherung=KVDR ohne weitere Kosten ODER Pflichtversicherung + Kv Zuzahlung wegen 9/10 Regel nicht erreicht,hohe Kosten ODER Freiwillig versichert,dann ist man nicht Pflichtversichert,hohe Kosten. WIE IST DIE GESETZLICHE REIHNFOLGE, Nach mein Verständnis,prüft doch die RV mit der KK und BG meinen Status der Rente und entscheidet dann was für Rente mir zusteht. Wenn meine RV mir immer eine Pflichtversicherung bescheinigt,wie kann es sein,das die KK-Zuzahlung verlang. Mein Geldgeber ist RV Was bring mir eine Zwangs- Zuzahlung, wenn man als Rentner kein Krankengeld bekommt !!!!!!!!
Na schon wieder besoffen.
Rentneram 26.06.2013 | 20:19
Danke für die Anworten von Alltagsbegleiter RE: Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Ja, Sie sind eindeutig in der Krankenversicherung der Rentner. Die Art der Rente spielt dabei keine Rolle (Waisenrente, Erwerbsminderungsrente, Altersrente usw…). Um als Rentner pflichtversichertes Mitglied der KVdR zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein. Das ist bei Ihnen der Fall. Andernfalls hätten Sie den von Ihnen zitierten Berechnungsbogen nicht erhalten. Ist der Bescheid, das Ich Pflichtversichert bin seit Jahren von der RV Rechtsgültig und nicht anfechtbar ist,ODER hat RV UND KV Fehler gemacht. Und ich bin das Lamm,das zur Schlachtbank geführt wird ?
Alltagsbegleiteram 26.06.2013 | 19:08
Ja, Sie sind eindeutig in der Krankenversicherung der Rentner. Die Art der Rente spielt dabei keine Rolle (Waisenrente, Erwerbsminderungsrente, Altersrente usw…). Um als Rentner pflichtversichertes Mitglied der KVdR zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten bei der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein. Das ist bei Ihnen der Fall. Andernfalls hätten Sie den von Ihnen zitierten Berechnungsbogen nicht erhalten. Falls Sie noch neben der Rente versicherungspflichtig arbeiten, kann es allerdings sein, dass auch von Ihrem Arbeitgeber (wahrscheinlich geringe) Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt werden. Sie müssten eigentlich bereits zusammen mit dem Rentenantragspaket ein Formular „Meldung zur Krankenversicherung der Rentner“ eingereicht haben. Ihre Krankenversicherung hat dann die Voraussetzungen nachgeprüft und alles Weitere in die Wege geleitet. Die Höhe der Versicherungsbeiträge richtet sich nach der Einkommenshöhe (Rentenhöhe plus sonstige Einnahmen). Sofern Sie innerhalb von drei Monaten keinen Widerspruch einlgelegt haben (z.B. weil Sie sich privat versichern wollten), wird die Rentenversicherung Ihre Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge direkt an Ihre gesetzliche Krankenversicherung abführen und einen Zuschuss dazuzahlen (7,3% der Rente). Die von Ihnen angesprochenen Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherungen bleiben davon jedoch unberührt. Falls Ihre GKV eine monatliche Zusatzgebühr erhebt, müssen Sie diese also weiterhin, wie jeder andere (z.B.berufstätige) Versicherte zahlen. Diese Gebühr, die nur einige Krankenversicherungen erheben, hat übrigens keinen Einfluss auf das Krankengeld welches Arbeitnehmer anschließend an die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten. Allerdings gibt es bei der gesetzlichen Zuzahlungspflicht (für Medikamente, Hilfsmittel, Physiotherapie, Klinikaufenthalt etc. …) eine einkommensabhängige Obergrenze: Wenn Ihre Zuzahlungen pro Kalenderjahr 2% (für chronisch Kranke 1%) ihres Einkommens erreicht haben, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Dazu müssen Sie die gesammelten Quittungen bei der Krankenversicherung einreichen. Anträge dazu sollten Sie auf der Website Ihrer GKV finden. Auch diese Zuzahlungen, die jeder Versicherte leisten muss, stehen in keinem Zusammenhang mit dem Krankengeld, das ja eine Art Lohnersatz ist. Da Sie als Rentner auch im Krankheitsfall Ihre Rente weiterbeziehen, also so gesehen kein „Lohnausfall“ entsteht, erhalten Sie auch kein Krankengeld als „Lohnersatz“. Selbstverständlich können Sie aber eine Zusatzversicherung für ein Kliniktagegeld bei ihrer GKV abschließen. @ DarkNight RV: „Rentner“ hat jetzt den Rentenanpassungsbescheid zum 01.07.2013 erhalten und damit auch, wie üblich, die Information über die neue Berechnung der Beiträge zur KVdR. Es findet sich jedoch kein Hinweis auf eine Veränderung im Versicherungsstaus. Sicher befanden sich diese Inhalte (mit leicht geringeren Summen) bereits im Rentenbewilligungsbescheid. Der ist nun aber recht umfangreich und wird nicht immer aufmerksam gelesen… Es hat sich also offenbar nichts Wesentliches geändert. Details zur KVdR können Sie auch hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung nachlesen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Manni Festam 27.06.2013 | 07:59
Was wollen Sie eigentlich ? Seien Sie doch froh in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein. Wären Sie in der privaten KV, könnten Sie evtl. Ihre gesamte Rente dorthin abliefern und wären auch wieder am heulen ! Andere wären heute froh, wenn sie wieder in die gesetzliche KV zurück könnten.
....am 27.06.2013 | 12:02
Wenn Sie Glück haben sind Sie auch nach § 5 Abs. 1 Nr. SGB V pflichtversichert. Da ist es gut möglich das die KV noch einen extra Zuschlag will. aber wer weiß das hier schon. Reden Sie mit Ihrer KV, alles andere ist zwecklos. Die RV macht nur was Ihr die KV vorgibt (Beiträge einbehalten oder auch nicht). Die Entscheidung trifft allein die KV, da gibts keine Absprachen mit der RV.
Alltagsbegleiteram 27.06.2013 | 21:10
„Rentner“, Sie beklagen, dass Sie als Rentner keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Das Krankengeld für Arbeitnehmer beträgt nun aber bekanntlich nur 70% des Bruttoarbeitsentgeltes. Wenn Sie also, analog zum Arbeitseinkommen, tatsächlich im Krankheitsfall anstelle der Rente Krankengeld erhalten würden, hätten Sie, nur noch 70% der Bruttorente zum Leben. Sie schreiben: „Ist der Bescheid, das Ich Pflichtversichert bin seit Jahren von der RV Rechtsgültig und nicht anfechtbar ist,ODER hat RV UND KV Fehler gemacht. Und ich bin das Lamm,das zur Schlachtbank geführt wird ?“ Wenn Sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Rentenbescheides Widerspruch eingelegt haben (wie im Rentenbescheid mitgeteilt wurde), können Sie nichts mehr ändern. Es hat aber alles seine Richtigkeit: In Deutschland herrscht seit 01.01.2009 die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Rentner sind nicht davon befreit. Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet zwischen der sogenannten „Pflichtversicherung“ und der sogenannten „freiwilligen Versicherung“ (nicht zu verwechseln mit „privat“ versichert). Der Unterschied: Pflichtversicherte zahlen lediglich ca die Hälfte der Summe, das Übrige wird (z.B. von der Rentenversicherung) ergänzt. Als sozialversichert angestellter Arbeitnehmer waren Sie beispielweise pflichtversichert. Wenn die nötigen Versicherungszeiten erfüllt sind, wird ein Rentner automatisch Pflichtmitglied der recht günstigen Krankenversicherung der Rentner. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen üblicherweise den vollen Beitrag. Das betrifft oftmals Freiberufler. Wenn die nötigen Versicherungszeiten nicht erfüllt sind, muss ein Rentner sich freiwillig krankenversichern. Freiwillige Mitglieder und privat Versicherte zahlen die kompletten Beiträge und erhalten nur auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung.
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