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Na schon wieder besoffen.von DarkKnight RV RE: Betrag zur gesetzlichen Krankenversicherung Hallo Rentner, die RV macht nur, was die KV vorgegeben hat!!!! Steht da was von Pflichtmitgliedschaft, dann hat die KV das so mitgeteilt!!! Könnte aber auch falsch sein und könnte korrigiert werden!!! So wie Sie fragen, scheinen Sie sich ja zu wundern.....aber warum erst mit der Anpassungsmitteilung??? Was stand im Rentenbescheid??? Hat sich ihr Status geändert??? Meine Frage siehe oben,daraus ergibt sich,was bedeutet Pflichtversicherung; Pflichtversicherung=Nettorente ohne weitere Kosten Pflichtversicherung=KVDR ohne weitere Kosten ODER Pflichtversicherung + Kv Zuzahlung wegen 9/10 Regel nicht erreicht,hohe Kosten ODER Freiwillig versichert,dann ist man nicht Pflichtversichert,hohe Kosten. WIE IST DIE GESETZLICHE REIHNFOLGE, Nach mein Verständnis,prüft doch die RV mit der KK und BG meinen Status der Rente und entscheidet dann was für Rente mir zusteht. Wenn meine RV mir immer eine Pflichtversicherung bescheinigt,wie kann es sein,das die KK-Zuzahlung verlang. Mein Geldgeber ist RV Was bring mir eine Zwangs- Zuzahlung, wenn man als Rentner kein Krankengeld bekommt !!!!!!!!
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