Ich bin Teilrentner geworden (arbeite noch zu 80%) und liege mit meinem Zuverdienst noch über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Als freiwillig bei einer allgemeinen KK Versicherter muß ich weiter den Maximalbeitrag zur KV. Das ist ok.
Nun hat mich die KK aber aufgefordert einen sog. "Zuschuß zur Rente zur KV für freiwillig Versicherte" bei der DRV zu beantragen. Den bekomme ich auch, aber die KK bucht den Betrag komplett -zusätzlich zum Maximalbeitrag zur KK! - bei mir ab. So bekommt die KK von mir seit ich Rentner geworden bin deutlich mehr als den Maximalbeitrag - ohne irgendeine Gegenleistung dafür erbringen zu müßen. Wem gehört dieser Zuschuß eigentlich und was ist der tiefere Sinn der Regelung? Hat ein Gerüchle (Kungelei der Krankenkasse mit der Rentenkasse zulasten der Rentner?) Oder kann mir das jemand vernünftig erklären.
Vermutlich handelt es sich bei dem Zuschuss um einen sog. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner. Das heisst, der Rentenversicherungsträger zahlt Ihnen einen Zuschuss zur Krankenversicherung etwa in der Höhe, den er zahlen würde, wenn Sie in der Krankenversicherung pflichtversichert wären.
Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu Ihrer Rente gezahlt und gehört Ihnen. Von dieser Rente zzgl. des Zuschusses zahlen Sie dann den Krankenversicherungsbeitrag. Warum die Krankenkasse nun einen höheren Beitrag verlangt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ggfls. fragen Sie bitte bei der Krankenkasse nach.
hi abgezockter,
der zuschuss der Rv zur Kv gehört dir - also entweder du lässt dir den zuschuss der RV auf dein konto überweisen oder überlässt die abrechnung RV/KV ... beiträge über dem höchstsatz gibt's nicht!
also schnell mitteilung anfertigen - und überschüssige beiträge rückfordern.
gruß, zuza
Hallo Abgezockter,
ich kann mir evtl. folgendes vorstellen:
Bisher (VOR der Beantragung des Beitragszuschusses) bekam die KK den KV-Beitrag aus der Rente und separat aus Ihrer Beschäftigung.
Wenn ein Anspruch auf Beitragszuschuss zur KV besteht, wird dieser ja zusammen mit der Rente direkt an Sie gezahlt, d.h. die Rente erhöht sich um den Beitragszuschuss. Also die KK bekommt auf keinen Fall IHREN BEITR:ZUSCHUSS überwiesen!! Also keine Verschwörung der RV mit der KK.... :-))
Aus Ihrer (Brutto- wie Netto-) Rente UND dem Zusatzeinkommen aus der Beschäftigung zahlen Sie Ihren KV-Beitrag.
Sollte die ganze Sache anders laufen (doppelte Abbuchung des KV-Beitrages), setzen Sie sich bitte umgehend mit der KK in Verbindung, auch bezüglich des "zusätzlichen" Beitrages. Die KK muss Ihnen das doch erklären können.
MfG Rosanna
Die Vorredner vermuten nur, ich weis es: Sobald Sie als freiwillig Verischerter schon den Höchstbeitrag zahlen, müssen Sie den Beitragszuschuß an die Krankenkasse abtreten. Dies ist im SGB V gesetzlich geregelt. (§ 240 Abs. 3 SGB V)