Damit Sie einen Rentenanspruch erhalten, müssen Sie mindestens fünf Jahre Beitrags- und Ersatzzeiten nachweisen. Die Arbeitslosenmeldung ohne Leistungsbezug hätte Ihnen hier tatsächlich nicht weitergeholfen.
Ob Ihnen eine freiwillige Beitragsleistung nützt, vermag ich aus der Ferne nicht zu beurteilen. In aller Regel handelt es sich doch um eine Entscheidung mit finanzieller Auswirkung. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie daher vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.