Hallo, ich bin seit Jahren im betreuten Wohnen und würde gerne wissen, ob in dieser Zeit Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt werden.
nur wg der Tatsache des betreuten Wohnens sicher nicht.....
Was machen Sie sonst, außer betreut zu wohnen?
Was machen Sie sonst, außer betreut zu wohnen?
Ich bin auf dem Röthof in Schmalkalden, ein Wohnheim für Suchtkranke. Wir machen hier alles mögliche als Arbeitstherapie. Das Sozialamt bezahlt etwa 40.000 Euro pro Jahr dafür.
Wenn Sie vom Sozialamt leben, werden keine Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt.
...vielleicht sorgen Sie sich eher darum, dass für Ihr betreutes Ableben von Ihnen Rückstellungen für ein anonymes Begräbnis gebildet werden - sparen Sie dafür Ihre schmale Haushaltskasse auf, statt Sie mit Internet-Gebühren weiterhin zu verplempern ;-)
Gruß
w.
Hallo borstel1973,
wie von KSC bereits geschrieben, werden für eine Beschäftigung in einer Behindertenwerkstatt Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Erhalten Sie Eingliederungshilfe nach §§53 ff. SGB XII, werden i.d.R. keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt.
Um aber sicher zu gehen, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf anfordern, auf der zu entnehmen ist, welche Beitragszeiten vorhanden sind.
Des Weiteren kann Ihnen der zuständige Sozialhilfeträger weiterhelfen.