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Betribsrente / KV- und PV-Beiträge

von Gitti11.03.2010 | 10:50
1841 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten, ich erhalte ab März 2010 neben einer Altersrente für Schwerbehinderte noch eine kleine Betriebsrente von 110,00 Euro. Werden von dieser Betriebsrente noch Beiträge für die KV u. PV abgezogen, oder gibt es Freigrenzen? Das Lohnbüro meines ehem. Arbeitgebers, kann mir hierzu leider keine Antwort geben :-(( Viele Grüße, Gitti

8 Antworten

Alfredam 11.03.2010 | 12:57
Servus, leider sind dafür Beiträge an die Krankenkasse und Pflegeversicherung abzuführen. So, und jetzt der Hammer, 14,5 % an die KV und 2,??? an die PV. Gruß Alfred
Alfredam 11.03.2010 | 13:02
Nachtrag, erschreckend wie wenig mache im Lohnbüro wissen!!!.
tsetseam 11.03.2010 | 13:19
das gilt scheinbar nicht nur für Lohnbüros.... auch sogenannte Experten wissen scheinbar nicht alles.. Einige Beiträge vorher wurde genau diese Thema besprochen.. (127,50 € ist wohl der Freibetrag)
Gertam 11.03.2010 | 13:26
Hallo Gitti, der Beitrag von Alfred ist natürlich völlig falsch. Bis zu der von tseste genannten Grenze fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Sie brauchen sich also diesbezüglich keien Sorgen machen.
HLRT67am 11.03.2010 | 14:57
Noch eine kleine Ergänzung: wenn mehrere betriebsrenten zusammenkommen und die 127,75 € dann überschritten werden, wird natürlich auch auf eine einzelne Betriebsrente, die unter diesem Betrag liegt, KV-und PV-Beitrag fällig. Das wird aber der sog. "Zahlstelle" (also einem Lohnbüro, das auch betriebsrenten ausbezahlt, von der betreffenden Krankenkasse mitgeteilt.
Gittiam 11.03.2010 | 16:41
SCHADE ..... hatte ich mir doch durch die an das "Expertenforum" gestellte Frage eine Klärung meines Problems erhofft, bin ich durch die völlig unterschiedlichen Antworten total verunsichert. Fakten: Ich erhalte ab Ende März neben einer Altersrente von der Gesetzlichen Rentenversicherung (DRV-Bund) noch e i n e kleine Betriebsrente von 110,00 EURO. Frage: Werden von dieser Betriebsrente noch Beiträge für die KV (evtl. + 8,00 Euro) und für die PV abgezogen, oder gibt es eine Freigrenze? Bitte um Experten-Antworten (hilfreich wären auch Quellen-Nachweise) mfG Gitti
KSCam 11.03.2010 | 18:58
Wäre es nicht besser, Sie stellen diese Frage zum Beitragsrecht der Krankenkassen Ihrer Kasse? Dann hätten Sie vielleicht längst die sichere Antwort - die Experten der RV werden sich zu diesem Punkt bedeckt halten....
Falsches Forumam 12.03.2010 | 08:28
SCHADE ..... hatte ich mir doch durch die an das "Expertenforum" gestellte Frage eine Klärung meines Problems erhofft, bin ich durch die völlig unterschiedlichen Antworten total verunsichert. Um eine Antwort auf eine Frage zur Krankenversicherung zu erhalten,muss man sich logischwerweise auch an die dafür in Frage kommende Stelle wenden.Oder kaufen sie Ihr Brot auch in beim Schuster?????Und wie man vielleicht mit ein bisschen nachdenken aus dem Wort Krankenversicherung,ableiten kann,ist diese Stelle die sogenannte Krankenkasse. Das ist mal wieder ein perfektes Beispiel für die Schlauen,die immer weinen und rumschreien,wenn man die USer an die richtige Stelle verweist. @Alfred hat mit deinen Beiträgen,die natürlich völliger Unsinn waren,eine totale Verunsicherung erzeugt.Hätte man sich direkt an die richtige Stelle gewendet,hätte man in maximal 10 Sekunden die richtige und kompetente Antwort erhalten.
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