Zitiert von: Betriebsrentner
Hallo
Weiß jemand in diesem Forum, ob es bezüglich der doppelten Beitragsbelastung mit Krankenkassenbeiträgen der Betriebsrenten
Änderungen geben soll ?
Sollte man mit dem Abruf von Leistungen aus betrieblichen Alterversorgungen noch warten ?
Vielen Dank und Grüsse
Hallo Betriebsrentner,
es ist immer sehr schwierig zu sagen, wann eine Änderung der doppelten Beitragsbelastung mit Krankenkassenbeiträgen der Betriebsrenten per Gesetz kommt. Eine Partei lehnt doppelte Beitragspflicht für Betriebsrentner ab. Die Partei fordert gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten und die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“.
Schauen Sie mal hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw05-de-kv-betriebsrente/536964
Ich bin davon nicht betroffen, meine Betriebsrente liegt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.
Ob Sie Ihre Betriebsrente abrufen, liegt bei Ihnen.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.