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betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst in Sachsen

von rot513.09.2008 | 23:01
1012 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich bin seit Dezember 2007 befristet bis Ende November 08 in einem Pflegeheim des öffentlichen Dienst angestellt. Meine Frage: die Geschäftsleitung hat versäumt mir im Dezember einen Vertrag über die "betriebliche Altersversorgung" anzubieten, nun soll ich diese aber rückwirkend nachzahlen. Ist das Rechtes, wer kann mir helfen wo kann ich da nachlesen bzw. dem Chef zeigen das dies rückwirkend nicht sein muss...

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob die Vorgehensweise Ihrer Geschäftsführung mit tarifvertraglichen Regelungen übereinstimmt, kann von mir nicht beurteilt werden. Diese Frage klären Sie am besten mit Ihrem Personalrat.

2 Antworten

Hier sind Sie falsch.am 14.09.2008 | 07:50
Ein klassischer Fall für den Personalrat, meine ich.
bAV-Spezialistam 17.09.2008 | 12:57
hallo rot5, ...da Sie anmerken, dass Sie nachzahlen sollen, scheint es sich um Entgeltumwandlung zu handeln. Sie können / dürfen aber nur auf ZUKÜNFTIGE Gehaltsbestandteile verzichten, somit kann Sie also keiner zum Nachzahlen zwingen. Zudem ist nicht sinnvoll, wenn Sie nicht weiterbeschäftigt werden... Mfg
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