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Betriebliche Altersversorgung voll versteuert

von Fritz Frie03.02.2010 | 18:48
1081 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Fachleute, habe 2 Betriebsrenten: 1. Nenne ich mal: BAV 1 2. Nenne ich mal: BAV 2 BAV 1 erhalte ich monatlich unter Abzug von KV/Pflege. Versteuerung nachgelagert mit Ertragsanteil. BAV 2 erhalte ich monatlich unter Abzug von KV/Pflege und Steuern auf den vollen Betrag. Wie kommt es zu diesem unterschiedlichen Procedere? Wo erfasse ich in meiner Steuererklärung(s-Software) diese BAV 2? Ich hoffe, meine Frage klar formuliert zu haben. Viele Grüße Fritz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Franck". Zusätzlich: Die BAV 1 ist in der Anlage R in die Zeilen 14 bis 19 einzutragen. Die BAV 2 ist in der Anlage R in die Zeilen 31 bis 49 einzutragen.

2 Antworten

Franckam 03.02.2010 | 19:10
Sehr geehrter Fritz, bAV 1: Wurden die Beiträge aus nicht gefördertem oder pauschal versteuertem Einkommen ("alte" § 40 b EStG-Dirketversicherung) geleistet, so sind die Rentenleistungen nur mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 EStG zu versteuern. bAV 2: Leistungen aus Direktversicherungen/Pensionskassen /Pensionsfonds sind nach § 22 Nr. 5 EStG als „sonstige Einkünfte“ in voller Höhe steuerpflichtig, wenn die Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG gefördert wurden. Gruß Frank J. Kontz
Kein Beamteram 05.02.2010 | 14:42
Auch hier noch einmal mein Vorschlag: Ganz einfach eines von diesen vielen "Steuererklärung-Hilfe-Büchern" kaufen, da steht alles drin. Bitte bevorzugt erledigen, bevor noch zig-Fragen zu einem Themenbereich kommen, der eigentlich nicht in dieses Forum paßt und für den die Experten auch gar nicht zuständig sind.
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