Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

betriebliche Altersversorgung

von benno12.09.2017 | 15:28
567 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich möchte hiermit alle pflichtversicherten Arbeitnehmer in der KK darauf aufmerksam machen, dass jegliche zusätzliche betriebliche Altersversorgung, in der Auszahlungsphase, mit dem vollen Beitrag zur Krankenkasse belastet wird. Zusätzlich kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Abzug. Das heißt ihr zahlt den Arbeitnehmerbeitrag + den Arbeitgeberbeitrag + den Pflegeversicherungsbeitrag. Das sind zusammen momentan ca, 18% Ob sich da eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung lohnt wage ich zu bezweifeln. Grüße

7 Antworten

Fastrentneram 12.09.2017 | 16:08
Danke Benno! Die Erkenntnis ist aber so neu, wie ein alter Schuh. Auf Betriebsrenten wird schon seit 2004 Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Wollte Sie mit Ihrem Beitrag nur Ihren Unmut ausdrücken? Dann ist dieses Forum der falsche Ort dafür. Der Gesetzgeber hat diese Abgabepflicht veranlasst, nicht der Rentenversicherungsträger, der an diese Gesetze gebunden ist.
suchenwiam 12.09.2017 | 17:05
Kleiner Trost: die vollen KV- und PV-Beiträge auf bAV werden wenigstens in der Steuererklärung als "beschränkt abziehbare Sonderausgaben" von den Einkünften abgezogen, senken also das zu versteuernde Einkommen und damit die Einkommenssteuer, Soli und evtl. Kirchensteuer (ein wenig). Wenn die bAV allein vom Arbeitgeber bezahlt wird (bei mir der Fall), ist es halt ein "geschenkter Gaul" und hat ein paar weniger Zähne im Maul. Freiwillige bAV mit eigenen Beiträgen will gut überlegt sein. Es kann gut sein, dass es günstiger ist, aus dem Nettoeinkommen Rücklagen zu bilden, und in der Rentenzeit dieses Vermögen peu à peu zu "verzehren" - SV- und steuerfrei...
Fortitude oneam 12.09.2017 | 16:04
Hallo Benno, auch ich bekomme von meiner Betriebsrente KV+PV abgezogen. Das ist Gesetz und muss man akzeptieren. Wem das nicht passt muss sich anderweitig umsehen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
bennoam 12.09.2017 | 17:54
Zitat von Fastrentner anzeigenausblenden
Hallo Ich möchte hiermit alle pflichtversicherten Arbeitnehmer in der KK darauf aufmerksam machen, dass jegliche zusätzliche betriebliche Altersversorgung, in der Auszahlungsphase, mit dem vollen Beitrag zur Krankenkasse belastet wird. Zusätzlich kommt der Beitrag zur Pflegeversicherung in Abzug. Das heißt ihr zahlt den Arbeitnehmerbeitrag + den Arbeitgeberbeitrag + den Pflegeversicherungsbeitrag. Das sind zusammen momentan ca, 18% Ob sich da eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung lohnt wage ich zu bezweifeln. Grüße
Danke Benno! Die Erkenntnis ist aber so neu, wie ein alter Schuh. Auf Betriebsrenten wird schon seit 2004 Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Wollte Sie mit Ihrem Beitrag nur Ihren Unmut ausdrücken? Dann ist dieses Forum der falsche Ort dafür. Der Gesetzgeber hat diese Abgabepflicht veranlasst, nicht der Rentenversicherungsträger, der an diese Gesetze gebunden ist.
Das ist schon klar. Ich denke sehr viele Kollegen wissen darüber nicht Bescheid. Sie zahlen fröhlich und voller Erwartung in ihre Verträge ein und wenn die Auszahlungsphase beginnt gibt es lange Gesichter. Also Kollegen, wenn ihr eure betriebliche Altersvorsorge selber finanziert, legt eure Verträge still und stellt sie beitragsfrei. Es ist ein Flop ! Grüße
W*lfgangam 12.09.2017 | 20:50
Falsch, es gibt einen Grenzwert/Höchstbetrag, der BAV/adäquate zuzurechnende Altersversorgungen nicht zur KV/PV-Pflicht führt – den finden Sie selbst, wenn sich Ihre Schnapsatmung wieder gelegt hat. Gruß w.
suchenwiam 12.09.2017 | 22:02
Der Grenzwert für KV-Pflicht der bAV ist aber recht niedrig. Wikipedia: "Ist die Rente niedriger als ein Zwanzigstel der Bezugsgröße ((§ 18 SGB IV), § 226 SGB V, sogenannte Bagatellgrenze), entfällt die Krankenversicherungspflicht." https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Altersversorgung#Sich… Die Bezugsgröße (2017, westliche Bundesländer) liegt bei 2975 €, 1/20 davon ist 148.75 €. Ich weiss aber nicht, wie gerechnet wird, wenn ein Rentner mehrere bAV-Renten bezieht - ob dann die Bagatellgrenze für die Summe gilt?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026