@HLRT 67
Hallo,
mir ging es eigentlich um die Frage, wird meine persönliche Rente in dem 30-Jahre-Beispiel um 60 Euro geringer, und wenn ja würde sie ja auch bei 20 Jahren noch um 40 Euro geringer ausfallen.
Sie haben natürlich recht, es gibt auch noch eine Steuerersparnis, für mein Verständnis und in meinem Beispiel bleibt es trotzdem ein miserables, um nicht zu sagen ganz miserables Geschäft.
Jemand der 45 Jahre alt und verheiratet ist, ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 30.000 Euro hat und steuerlich zusammen mit dem Ehegatten veranlagt wird, hat eine monatliche Steuerersparnis von ca. 92 Euro, wenn er die maximal möglichen 360 Euro monatlich für die Direktversicherung aufwendet. Er hat also dann einen Nettoaufwand von 268 Euro. Lassen wir mal die Sozialversicherung beiseite.
Dafür bekommt er von einem der besten Direktversicherer mit 65 Jahren eine garantierte lebenslange Rente von monatlich 378 Euro (können Sie online dort prüfen) von dem nach heutigem Maßstab dann noch 16% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, sofern er gesetzlich krankenversichert ist. Es bleibt ihm dann 317 Euro lebenslange Monatsrente, jedenfalls die garantierte Rente. Stirbt er mit 66/77 Jahren ist fast das ganze Geld futsch, fällt an das Versicherungskollektiv, stirbt er mit 77 hat er auch noch reichlich viel Geld verschenkt.
Auf Überschussbeteiligungen, die in Aussicht gestellt werden, will ich mich nicht verlassen. Wenn in 20-30 Jahren die X-Millionen Menschen mit Riester- oder Rüruprente oder betrieblicher Altersversorgung auf einmal ihr Geld haben wollen, wird das Schreiben der Versicherungen in etwa so aussehen: -leider kann aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und der Situation am Kapitalmarkt nicht mehr als die garantierte Rente gezahlt werden-.
Alternativ bekommt er von diesem Direktversicherer auch eine Kapitalabfindung von garantiert 101.473 Euro. Wir sind uns aber sicher einig, dass sich dann der Steuervorteil sofort in Luft auflöst.
Wenn derselbe Mensch denselben Nettoaufwand von 268 Euro (also nicht mal die 360 Euro) in einen simplen Banksparplan mit 4,4% garantierten Zinsen für die nächsten 20 Jahre steckt (und den gibt es zur Zeit z.B. bei der ING-DiBa, auch das können Sie online dort ermitteln), dann hat er in 20 Jahren ein garantiertes Kapital von 102.219 Euro. Selbst unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer von 25% auf die Zinsen -einmal angenommen er nutzt den Sparerfreibetrag anderweitig- bleiben ihm immer noch 92.744 Euro.
Wenn er aber das aus dem Banksparplan ehrlich versteuerte Kapital von 92.744 Euro zu 4% Zinsen anlegen kann, kann er sich selber eine Monatsrente von 309 Euro monatlich gönnen, ohne dass er auch nur einen Cent seines Vermögens verbrauchen muss. Ohne Abgeltungssteuer auf die Zinsen kann er sich erheblich mehr Monatsrente leisten. Und Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag muss er, jedenfalls nach heutigem Stand, davon nicht zahlen.
Er kann dann aber auch gucken, wenn er mit 65 Jahren noch kerngesund ist und davon ausgeht dass er noch sehr lange lebt, welche Versicherung bietet mir wie viel lebenslange, garantierte Monatsrente, wenn ich 92.744 Euro als Einmalzahlung leiste.
Und selbst dann, wenn er die ganzen, ja schon ehrlich versteuerten 92.744 Euro von der Bank abhebt und unter die Matratze legt, kann er sich jeden Monat denselben Betrag den ihm die Versicherung garantiert zahlt, nämlich 317 Euro gönnen, 24 Jahre lang, also bis er 89 Jahre alt ist. Stirbt er früher, freuen sich die Frau, die Kinder, Enkelkinder, der Lebensgefährte, der Tierschutzverein oder auch die Kirche über den Geldsegen unter der Matratze.
Ergo ist das für mein Verständnis ein ganz miserables Geschäft mit der Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, jedenfalls für gesetzlich Krankenversicherte.
Das ist natürlich nur ein Beispiel, es mag bei jemandem der deutlich mehr verdient und ledig ist ganz anders aussehen, weil die Steuerersparnis erheblich höher ist.
Und Sie haben natürlich auch recht, wenn Sie sagen, jeder muss das aufgrund seiner eigenen Situation, Möglichkeiten und Hoffnungen in die voraussichtlichen Überschussbeteiligungen für sich selbst entscheiden.
MfG M.F.