Hallo Schosch,
den Ausführungen von Nix können wir uns nur anschließen.
Der Vorteil einer Entgeltumwandlung (Reduzierung des Bruttolohnes zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge) liegt in der Einzahlungsphase darin, dass weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Der Arbeitgeber spart auch, gibt aber selten seinen eingesparten Anteil an den Arbeitnehmer weiter. Hier wäre ggf. zu verhandeln.
Nachteil ist aber, dass wegen des geringeren verbeitragten Brutto auch weniger Anspruch auf die jeweiligen Sozialleistungen bestehen (Krankengeld, Arbeitslosengeld und später Rente).