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betriebliche Altersvorsorge

von harry29.11.2007 | 09:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
wenn ich nur 600 Euro p.m.verdiene und eine Entgeltumwandlung i.H.v. 201 Euro p.m. mache, dann muss ich doch keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, da ich unter die 400 Euro Geringverdienergrenze rutsche, oder ich könnte auf die Versicherungfreiheit verzichten und zahle nur die 4,9% auf?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für die Bundesagentur für Arbeit werden bei den Pflichtversicherten grundsätzlich durch die Versicherten und deren Arbeitgeber je zur Hälfte aufgebracht.

Eine Ausnahme von der paritätischen Beitragstragung gilt für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und dabei ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein.

Für Versicherte, die nicht zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, unterliegen Entgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung für eine Direktzusage/ Unterstützungskasse verwendet werden, nicht der Beitragspflicht, soweit sie 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung, z. Zt. 2520,- € nicht übersteigen.

In dem beschriebenen Fall würde eine solche Entgeltumwandlung zu einem Minijob führen, mit der Konsequenz, dass ggf. nur Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung abgeführt werden. Ein Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist möglich.

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