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Betriebliche Altersvorsorge

von Peter Podschuß02.01.2008 | 15:15
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, lohnt es sich, im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Hinterbliebenenversorgung abzuschließen? Oder sollte man alles separat abschließen? Die meisten Verträge zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds sehen diese beiden Zusatzversicherungen vor.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Ausführungen ist nichts weiter hinzuzufügen.

3 Antworten

Amadéam 02.01.2008 | 19:31
Die Kombination von kapitalbildenden Versicherungen oder Rentenversicherungsprodukten mit einer BUZ oder andern Zusatzversicherungen ist die Vorsorge-Sünde Nr. 1 !!! Immer separat abschließen, ist sonst ein Renditedrücker. Auf das Merkblatt des Bundes der Versicherten wird insoweit hingewiesen. http://www.bundderversicherten.de/bdv/Merkblaetter/ALTERSVO.pdf
Ausnahmeam 02.01.2008 | 22:38
Amdé hat Recht - es gibt aber eine Ausnahme: Manche Menschen erhalten keine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung (wg. Vorerkrankungen, psychischer Behandlung etc). Für diese Gruppe kann sich ein zusätzl. Abschluss im Rahmen einer Rürup-Rente oder BAV lohnen - die Gesundheitsfragen fallen dort weniger ausführlich aus. Allerdings sind die BU-Leistungen meist geringer als bei einer seperat abgeschlossenen BU.
Marathonam 05.01.2008 | 00:43
Sehr geehrter Herr Podschuß, grundsätzlich ist die BU-Versicherung eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen EU-Absicherung. Die Kombination mit einer kapitalbildenden Versicherung kann auch vorteilhaft sein, so zahlt diese neben der BU-Rente auch weiterhin die Beiträge zur Altersversorgung über die obligatorisch mitversicherte Leistung der Beitragsbefreiung ein. Die Trennung diese Leistungen ist aber ein weitverbreitetes Doma vieler Strukturvertriebe, hält sich - ungeprüft - ganz gut, wie die o.a. Beiträge ja auch zeigen. Die Absicherung der BU über eine betriebliche Altersversorgung hat den Vorteil der Steuer- und Sozialfreiheit, was im Leistungsfall aber auch zu einer Versteuerung (+Sozialversicherung) der Leistung führt. M.E. ist eine pauschale Aussage nicht möglich, die richtige Wahl hängt doch von sehr vielen individuellen Faktoren, wie z.B. Ihrem Grenzsteuersatz, Rentensituation usw. ab. - so hilft das schönste Steuersparmodell nichts, wenn man ohnehin kaum Steuern zahlt :-) MfG Marathon
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