Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Betriebliche Altersvorsorge

von joschi09.10.2008 | 12:07
1089 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich erhalte nächstes Jahr aus einer Direktversicherung (Lebensversicherung) ca. 80.000,-- € ausbezahlt. Kollegen, bei denen die Auszahlung schon erfolgt ist, haben mich daruaf aufmerksam gemacht, dass ich von dem Auszahlungsbetrag Krankenversicherungsbeiträge zahlen müßte. Es würde so ablaufen, dass die Lebensversicherung bei mir anfragt, wo ich krankenversichert bin und dann die Krankenkasse entsprechend verständigt. Was wäre, wenn ich bei der Anfrage einfach angeben würde, dass ich privat krankenversichert bin? MfG Joschi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Joschi,

es ist davon auszugehen, dass Ihre Krankenkasse bereits von der zu erwartenden Auszahlung Kenntnis hat. Insofern wird sich auch die Krankenkasse an Sie wenden und nachfragen. Vermutlich weiss auch die Versicherung bereits bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind.

4 Antworten

Schiko.am 09.10.2008 | 12:29
Das wär eine gute Jdee.Oft ist es ab auch so, der lebens- versicherung-aus welchen gründen auch immer-ist be- kannt wo sie versichert sind. Es wird automatisch die aus- zahlung der versicherungs- summe dieser angezeigt. Sie wissen doch, das glas für den gläsernen bürger wird immer dünner. MfG.
IchAucham 09.10.2008 | 13:33
Das Personalbüro/Lohnbüro macht das schon, weil (?) die Drektversicherung über/mit Arbeitgeber abgeschlossen wurde. Sie werden sich wundern, was die KK alles weiß, sogar die Policen-Nummer Ihrer Versicherung. Schlimm ist nur, und das ist ein Dauerthema hier im Forum, dass diese Gesetzesänderung Ende 2004 ohne Übergangsfristen beschlossen wurde. Mittlerweile sind die (meisten) anhängigen Verfahren beim BGH nicht zu Gunsten der Versicherten entschieden. Sogar der (abrbeinehmerfreundliche) Herr Schreiner konnte auf Anfrage nichts tun. Also: Tricksen geht nicht macht man auch nicht.
GOOFYam 09.10.2008 | 14:28
Sie haben doch in der gesamten Laufzeit des Vertrages schon genug Lohnsteuer gespart. Gesetze kann man nie trauen. Sie werden über Nacht geändert. Immer zu unseren Ungunsten.
IchAucham 09.10.2008 | 14:36
Stimmt. Steuern gespart. Aber auch weniger in die RV bezahlt=weniger EP für mich. Der Arbeitgeber hat auch Beiträge gespart, die Prämie für die LV trägt der AN alleine.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026