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betriebliche altersvorsorge

von frager14.10.2008 | 20:22
1076 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hat ein behinderter arbeitnehmer in einer werkstatt für behinderte menschen einen anspruch auf betriebliche altersvorsorge gegen den arbeitgeber? wenn ja, wer ist der eigentliche arbeitgeber?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an den Landschaftsverband ihres Bundeslandes, bzw. an die betreffende Werkstatt für Behinderte. Der Empfehlung von Nix können wir uns in so weit nur anschließen.

Gestatten Sie uns bitte folgende Anmerkungen:

Wir haben Ihre Anfrage genutzt Recherchen durchzuführen. Unsere Ermittlungen bei Ansprechpartnern in Werkstätten für Behinderte sowie bei einem Landschaftsverband im Bundesgebiet haben ergeben, dass betriebliche Altersvorsorge für die Behinderten in Werkstätten offenbar nicht angeboten wird.

Es bleibt dem Behinderten somit die Möglichkeit den Abschluss eines Riestervertrages in Erwägung zu ziehen. Der Mindesteigenbeitrag berechnet sich auf der Grundlage des Taschengeldes. In der Regel dürfte deshalb mit der Einzahlung des Sockelbeitrages von 60,- Euro im Jahr auch die Zulage in Höhe von 154,- Euro anzusparen sein.

Bei der Entgeltumwandlung, sofern diese überhaupt vom Taschengeld möglich ist, wären zumindest im Jahre 2008 immerhin schon mindestens 183,75 € jährlich umzuwandeln. Also entstünde ein höherer monatlicher Aufwand für den Behinderten, im Vergleich zum ansparen einer Riesterrente.

1 Antworten

Nixam 15.10.2008 | 08:42
Träger der Werkstätten für Behinderte Menschen ist der Landschaftsverband. Wenden Sie sich bitte an den für Ihr Bundesland zuständigen Landschaftsverband. Hier werden Sie diesbezüglich auf jeden Fall Auskunft erhalten. Nix
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