Hallo Jenny, als Erzieherin (öffentlicher Dienst oder kirchlicher Träger) unterliegen Sie der obligatorischen Zusatzversicherung (ZVK). Den anteiligen Beitrag entnehmen Sie Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung und vom Träger dieser Zusatzversicherung erhalten Sie später eine jährliche Mitteilung über den Stand Ihrer Zusatzrente. Die Mitgliedschaft ist dann (genau wie die gesetzliche Rentenversicherung) eine Pflichtversicherung. Wichtig wäre, dass Sie mit dem Arbeitgeber die versäumte „Anmeldung“ klären?! Über die Rendite kann hier wohl keine zuverlässige Aussage getroffen werden. Klar dürfte sein, dass Sie im Alter froh sein werden, neben der gesetzlichen Rente eine Zusatzrente zu haben. Bezüglich Ihrer Riesterrente empfehle ich Ihnen, den Vertrag ruhen zu lassen (beitragsfrei stellen). Eine Kündigung ist in der Regel nicht von Vorteil!