Betriebliche Altersvorsorge ausbezahlen lassen

von
Prittson

Hallo,
Da ich zum 1. Februar meinen Arbeitgeber wechsel und mir ein paar größere Anschafungen ins Haus stehen würde ich mir gerne die gemeinsame, also AG sowie AN, angesparte Summe aus einem Betriebsrenten Plan, Altersvorsorge, Unterstüzungskasse Gerling, auszahlen lassen.
Ich habe generell 1drittel und der AG 2drittel eingezahlt, der Betrag wären lediglich ca 7300€.
Der Sachbearbeiter sagte mir dass das Geld bis zu meinem Rentenalter liegen bleiben muß, was ich aber einfach nicht möchte da ich Private Versicherungen habe mit einer Garantierten und höhren Rendite.
Gibt es irgendeinen Weg das Geld ausbezahlt zu bekomen, selbstverständlich ist mir klar das dies dann erstmal noch versteuert werden muß was mich allerdings nicht wirklich stören würde!?
Gruß Prittson

Experten-Antwort

Ihre Frage kann hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider nicht geklärt werden.

von
Skatrentner

Lesen sie sich einmal die Versicherungsbedingungen bzw. die Satzung des Anbieters durch und schon sind sie schlauer .

Lesen bildet !

von
Hugo

würde mir die Betriebsrente nur auszahlen lassen, wenn ich nicht nur meinen Anteil, sondern auch den Anteil ausbezahlt bekäme, den der Arbeitgeber eingezahlt hat.

von
W*lfgang

Hallo Prittson,

> Der Sachbearbeiter sagte mir

nicht Sagen lassen, fordern Sie die beteiligen Kassen pauschal 'entsprechend den Vertragsbedingungen' schriftlich zur Auszahlung auf - und warten Sie deren Antwort ab. Da sollte dann konkret Bezug genommen werden, warum ggf. 'geht nicht' ...andernfalls fragen die nach Konto für die Überweisung.

Gruß
w.
PS: Ihre Vertragsgrundlagen kann hier keiner kennen. Der Weg oben sollte aber zielführend sein - so oder so.

von
bav-nerd

Durch den anstehenden Arbeitgeberwechsel kommt für Sie nur noch §3 BetrAVG als Abfindungsmöglichkeit (sprich vorzeitige Auszahlung) in Betracht. Hier sind allerdings strenge Grenzen gezogen. Hat Ihre Anwartschaft heute bereits einen Stand im Auszahlungszeitpunkt von über 3.066 € (Stand 2010/2011) erreicht, dann darf das Geld nicht mehr an Sie ausgezahlt werden. Bei Ihnen wäre aber noch die Frage zu klären, ob zwei Anwartschaften vorliegen (eine arbeitgeberfinanzierte und die von ihnen finanzierte) oder die Beiträge in ein und dieselbe Anwartschaft fließen.

mfg

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