Hallo, Krause,
Fragen zu den Auszahlungsmodalitäten beantwortet grds. der Träger der betrieblichen Altersvorsorge, bei dem Sie mit Ihrem Arbeitgeber den Vertrag geschlossen haben. Ob es für Sie dabei die Möglichkeit gibt eine frühere Auszahlung zu bekommen kann von unserer Seite nicht beantwortet werden.