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Experten-Antwort

Betriebliche Alterversorgung aus Versorgungsausgleich

von Moneta202016.08.2020 | 19:05
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Durch Scheidung nach 25-jähriger Ehe habe ich die Hälfte der betrieblichen Rentenversicherung meines geschiednen Mannes erhalten. Es wurde für beide ein Ausgleichswert von knapp 79.000 Euro festgelegt. Mein Mann wir über diesen Vertrag eine monatliche Rente von 550,00 Euro erhalten, mir will die Versicherung nur einen Betrag von 204,00 Euro im Monat auszahlen.Ist das rechtlich in Ordnung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider ist der Hinweis auf den Inhalt der familiengerichtlichen Entscheidung richtig.

Im Tenor der Entscheidung (das was ganz vorn nach den Beteiligten in der Entscheidung steht) muss ein Passus enthalten sein, der sich auf die Zahlung einer Rente aus der betrieblichen Anwartschaft bezieht.

Hier finden Sie den Versorgungsträger, der die Entscheidung ausführen muss. An diesen Träger müssen Sie sich wenden, wenn Sie Rente aus der Rentenversicherung erhalten und die Zahlung der Ausgleichsrente von dem genannten Versorgungsträger beanspruchen wollen.

Es kann aber auch sein, dass der Versorgungsträger zur Zahlung eines Ausgleichsbetrags an einen anderen Träger verpflichtet wurde. Dann hat er quasi die Ausgleichs-Rentenzahlung mit einem Einmalbetrag abgelöst. Dann müssen Sie den Träger ansprechen, der den Ausgleichsbetrag erhalten hat (z. B. Versorgungsausgleichskasse). Hat Ihr Rentenversicherungsträger den Ausgleichsbetrag erhalten, wird der Betrag automatisch in eine laufende Rente umgerechnet und zusammen mit der "normalen" Rente gezahlt.

Steht dort, dass zu diesem Anrecht kein Versorgungsausgleich stattfindet, sollte in der Begründung der Hinweis enthalten sein, dass insoweit der schuldrechtliche Versorgungsausgleich erfolgen muss. Dann müssen Sie die Zahlung der Ausgleichrente vor Gericht beantragen. Voraussetzung ist aber, dass nicht nur Ihr Ex seine Rente tatsächlich erhält sondern auch Sie.

Spätestens dann sollten Sie sich einen Fachanwanwalt für Familienrecht zusammensetzen. An der Höhe des Ausgleichs wird sich aber regelmäßig nichts mehr ändern, sofern die Entscheidung rechtskräftig ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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9 Antworten

Ich denkeam 16.08.2020 | 19:23
Hallo. Muß doch nicht falsch sein. Alles bis zur Scheidung wird geteilt. Wenn der Mann weiter arbeitet erwirbt er doch auch weiter Ansprüche bis zur Rente für sich allein. Ich denke die 550€ jetzt sind eine Hochrechnung bis zu seiner Rente. Du schreibst ja wird er erhalten.
W°lfgangam 16.08.2020 | 19:25
Hallo Moneta2020, die Daten reichen leider nicht aus - ohne die Berechnung zum betrieblichen Versorgungsausgleich zu 'sehen', um Ihnen da weiter helfen zu können. Hatten Sie keinen Anwalt, der Ihnen das erklären konnte? /keine Beratung von anderer Stelle = manche örtlichen Versicherungsämter können das :-) - bereits schon im Vorfeld der vorliegenden Berechnungen und dann vor endgültiger Festsetzung des VA durch Beschluss. Nun, wenn so per Beschluss rechtskräftig, müssen Sie mit dem Ergebnis eben leben ...tippe mal, alles iO, auch wenn Sie das so nicht gerne hören wollen. Gruß w.
VAGam 16.08.2020 | 20:11
Sie haben doch ein Scheidungsurteil. Lassen Sie sich dieses doch durch Ihren Anwalt erläutern. Dafür bekommt er schließlich Ihr Geld. Ein Forum ist nicht für alles die Lösung!
Jonnyam 16.08.2020 | 21:14
Diese Antwort kann ich nur doppelt unterstreichen. Wahrscheinlich aber Fehlanzeige beim VAG im Gegensatz zum Gebührenrecht.
Feliam 17.08.2020 | 09:45
Vielleicht hatte Ihr Ex-Mann schon vor der Ehe diese betriebliche AV aufgebaut. Geteilt wird nur, was in der Ehezeit erworben wurde. Das Urteil dürfte da auch eindeutig sein. "Anspruch ist: x, auszugleichen sind: y..., diese Rechnung müssen Sie oder Ihre Anwältin nachvollziehen können.
Ich denkeam 17.08.2020 | 11:27
Hallo von Moneta 2020. Könnte doch richtig sein. Der Vertrag kann ja schon lange vor eurer Ehe bestanden haben. Bei Betriebsrenten wird die Zeitratierliche Bewertung vorgenommen. Es wird ermittelt wie hoch die Versorgung bis zur Altersgrenze erreicht werden kann. Der Ehezeitanteil des Betrages wird dann aus dem Verhältnis zur Gesamtzeit des Vertrages berechnet. Der Betrag für den Ehezeitanteil gehört dann jedem zur Hälfte.
senf-dazuam 17.08.2020 | 13:39
Das sollte die Anwältin aber auch gesehen haben ... Gibt es zum Scheidungsurteil auch eine Begründung, woraus mehr hervorgehen würde? Ist es möglich, die betriebliche Rentenstelle anzurufen oder -schreiben, dass diese die Berechnung erklärt?
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