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Betriebliche Lebensversicherung falsch ausgezahlt!

von Manuel20.07.2007 | 17:38
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Guten Tag zusammen. Ich bin dringend auf der suche nach Hilfe. Mein Vater ist vor 1 Jahr in seinem Marokko Urlaub verstorben. Er hatte zu dem Zeitpunkt eine Betriebliche Lebensversicherung. Meine Schwester und ich (die beiden erben) mußten alles von Deutschland aus regeln. Weil wir nicht mehr bei meinem Vater gewohnt haben sind wir an keinerleih papiere gekommen. Wir wußten nur anhand von Kontoauszügen das eine Lebensversicherung bestand. Also haben wir eine Anfrage gestellt ob die uns als Erben zustehen würde. (immerhin mußten wir ja einen Bestatter beauftragen... und die machen ja nix umsonst) Nach ein Paar Tagen haben wir den Bescheid bekommen das nach Prüfung aller unterlagen hervorgehen würde das die Lebensversicherung meiner Schwester und mir zustehen würde. Daraufhin haben wir den bestatter bevollmächtigt diese bei der Allianz einzufordern. Nach erneuter Prüfung aller unterlagen wurde dem dann zugestimmt! Danach verging viel Zeit. Ein Knappes Jahr später erhielten wir einen Brief. Den kann man sich ansehen unter : http://www.gallz.de/img1/829397064.jpg Wir sollen jetzt angeblich wegen einer Fehlerhaften überprüfung 8204.80€ zurückzahlen. Sind Versicherungen nicht gegen "Versicherungsfehler" Versichert? Ich bin arbeitslos und fange am 01.08 ne Ausbildung an. und daher kann ich über die Sache net mal mehr schmunzeln. Kann mir jemand sagen wie ich jetzt vorgehen soll? Cya manuel.bauchmueller@web.de

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Manuel,

abgesehen davon, dass wir die Entscheidung der Lebensversicherungsgesellschaft - schon mangels detaillierter Informationen - nicht nachvollziehen können, dürfen wir in diesem Forum leider keine Beratung zu derartigen privatrechtlichen Fragestellungen vornehmen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich Ihnen hier nur empfehlen kann, sich von einem fachkundigen Anwalt oder einem Verbraucherschutzverein beraten zu lassen. Unter Umständen könnte es auch Sinn machen, sich an den Ombudsmann für Versicherungen zu wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu z.B. auch unter folgendem Link:

http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020404/b_5.phtml

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