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Experten-Antwort

Betriebliche Rentenversicherung kündigen?

von D. Blum26.11.2012 | 13:40
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6 Antworten

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Ich habe eine betriebliche Rentenversicherung abgeschlossen und zahle jeden Monat 50 Euro von meinem Gehalt dort ein. Der Beginn war der 01.12.2010. Im Vertrag hier vor mir steht, dass ich kündigen kann. Laut Vertragsunterlagen und Tabelle würde ich 790 Euro Rückkaufswert garantiert erhalten. Plus eventuelle Überschussbeteiligung. Kann mir jemand sagen ob ich das Geld dann komplett ausgezahlt bekomme? Oder ob noch was abgeht und wieviel dann abgeht? Ich muss ja glaube ich noch Steuern zahlen oder so. Darüber konnte ich aber in den gesammten Unterlagen nichts finden. Eben nur das bei einer Kündigung sofern möglich der garantierte Rückkaufswert ausgezahlt wird. Außerdem noch eine dumme Frage.... bekomme das dann ich ausgezahlt oder der Versicherungsnehmer mein AG? Im Vertrag stehe ich als versicherte Person und als Versicherungsnehmer meine AG. Ich will die Versicherung definitiv kündigen und nicht freistellen. Erstens die 50 Euro im Monat ausserdem kann ich das Geld des Rückkaufswert derzeit gut gebrauchen. Aber daher die Frage ob ich das Geld komplett bekomme oder was noch alles abgeht. :?: Eine schnellstmögliche Antwort wäre nett. Danke vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D. Blum,

im Gegensatz zur "Riester-Rente" gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich keine sogenannte schädliche Verwendung. Die Kündigung führt nicht zur Rückforderung von erhaltenen steuerrechtlichen Vorteilen.

Zur Klärung in welcher Form die Auszahlung der Leistung an Sie oder an den Arbeitgeber erfolgt, verweisen wir auf die durchführende Versicherungsgesellschaft.

Ob im Einzelfall eine Kapitalertragsteuer zu zahlen ist, kann unsererseits nicht beurteilt werden. Hier empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung.

Weiterhin sollten Sie berücksichtigen, dass betriebliche Altersvorsorge ein kranken- und pflegeversicherungspflichtiges Einkommen ist. In welcher Form Sie von dem Rückkaufswert und eventuellen Überschussanteilen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

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5 Antworten

egalam 26.11.2012 | 14:35
Tach D. Blum, eine betriebliche AV ist meines Wissens unkündbar. Genau weiß ich es aber nicht, hatte/habe leider nie einen AG, der das angeboten hat. Es ist auch maßgeblich davon abhängig, ob AG was zugebuttert hat.
D. Blumam 26.11.2012 | 15:00
Vielen Dank für die Antwort, aber laut meinen Versicherungsunterlagen ist die Versicherung sehr wohl kündbar. Es sei denn man befindet sich schon in der Unverfallbarkeitsperiode. So steht es in meinem Versicherungsschein. Laut Auskunft Versicherer sind wir das nicht. Allerdings wollte mir an der Hotline niemand so richtig Auskunft über die Kündigung geben. Daher meine Recherche im Internet und hier im Forum. Es ist doch ein recht kompliziertes Thema.
D. Blumam 26.11.2012 | 15:03
Vielen Dank für die qualifizierte und punktgenaue Antwort. Genau so etwas wollte ich hören. Wie bereits erwähnt tut sich der Versicherer serh schwer damit uns Infos darüber zu geben was bei einer Kündigung passiert. Um nicht sogar zu sagen er weigert sich Infos weiter zu geben. Wir besprechen das Ganze jetzt nochmal mit unserem Steuerberater und dann sehen wir weiter.
Frau Kauffrauam 26.11.2012 | 19:12
Mit einer bAV machst du nur den Staat und die Krankenkassen reich. Als gesetzlich Krankenversicherter mußt du nämlich auf deine bAV-Rente zur Zeit ca. 17,45 % Kranken- und Pflegeversicherung in der Rente bzw. in der Auszahlungsphase bezahlen. Ferner mußt du deine bAV-Rente voll versteuern, also nicht nur mit dem Ertragsanteil Da können gleich etwa 50 % deiner bAV-Rente weg sein. Diese Nachteile vergessen die Vermittler bzw. Verkäufer gerne. Da sollte man auf jeden Fall nachfragen. Nach meiner Einschätzung rendiert sich eine bAV nur, wenn der Arbeitgeber ca. ein Drittel dazugibt, also mitfinanziert. Im anderen Falle würde ich lieber zu Riester oder privater Vorsorge tendieren.
Konrad Schießlam 28.11.2012 | 11:13
Zitat von D. Blum anzeigenausblenden
Hallo D. Blum, im Gegensatz zur "Riester-Rente" gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich keine sogenannte schädliche Verwendung. Die Kündigung führt nicht zur Rückforderung von erhaltenen steuerrechtlichen Vorteilen. Zur Klärung in welcher Form die Auszahlung der Leistung an Sie oder an den Arbeitgeber erfolgt, verweisen wir auf die durchführende Versicherungsgesellschaft. Ob im Einzelfall eine Kapitalertragsteuer zu zahlen ist, kann unsererseits nicht beurteilt werden. Hier empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung. Weiterhin sollten Sie berücksichtigen, dass betriebliche Altersvorsorge ein kranken- und pflegeversicherungspflichtiges Einkommen ist. In welcher Form Sie von dem Rückkaufswert und eventuellen Überschussanteilen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen erfahren Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Vielen Dank für die qualifizierte und punktgenaue Antwort. Genau so etwas wollte ich hören. Wie bereits erwähnt tut sich der Versicherer serh schwer damit uns Infos darüber zu geben was bei einer Kündigung passiert. Um nicht sogar zu sagen er weigert sich Infos weiter zu geben. Wir besprechen das Ganze jetzt nochmal mit unserem Steuerberater und dann sehen wir weiter.
Wäre ja wunderbar, wenn Sie uns das Fazit mit dem Steuerberater hier nennen würden. MfG.
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