Hallo Angelina,
die Gestaltung einer betrieblichen Umschulung und die individuellen Bedingungen hängen vom konkreten Bereich bzw. vom konkreten Betrieb ab. Eine abschließende Erörterung der Fragen ist in diesem Rahmen nicht möglich; bitte setzen Sie sich daher mit der Rehafachberaterin des zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Blick auf die beabsichtigte betriebliche Umschulung abzustimmen.
Aufgrund einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besteht Übergangsgeldanspruch.
Erforderliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten im Zusammenhang mit der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben können übernommen werden.
Für Personen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, sind teilweise Beiträge zu gewissen Sozialversicherungszweigen vom Übergangsgeld abzuführen.