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Betriebliche Umschulung

von Silberstern08.03.2010 | 09:10
1319 Ansichten
7 Antworten

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Hallo, ich soll eine betriebliche Umschulung absolvieren, aber ich fühle mich psychisch nicht dazu in der Lage.Bin seit einem Jahr im Krankenstand wegen Depressionen und auch deswegen in therapeutischer Behandlung.Muss ich trotzdem eine betriebliche machen oder kann man die auch in eine schulische umwandeln?Ich habe halt von meiner Seite angst, und bekomme jetzt schon Panik, wenn ich dort mit den Jugendlichen lernen muss.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Silberstern,

grundsätzlich ist die Durchführung einer Umschulung sowohl in Berufsförderungswerken, Fachschulen oder in Betrieben denkbar. Eine Aussage zu der im Einzelfall "richtigen" Durchführungsform ist jedoch von vielen Kriterien abhängig und ohne genauen Kenntnisse des Sachverhaltes kaum möglich. In jedem Fall sollte daher Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner des Leistungsträgers aufgenommen werden.

Vor dem geschilderten Hintergrund massiver psychischer Probleme sollte in diesem Zusammenhang auch geklärt werden, ob nicht eine vorgeschaltete ärztliche Behandlung/Rehabilitation vordringlicher wäre.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Clint 311,

es ist geschickt die Anregung vom Rentenfachmann aufzugreifen und einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen. Die absolvierte Umschulung wird in ihrem Rentenverlauf berücksichtigt. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

5 Antworten

Nixam 08.03.2010 | 09:33
Bitte wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Fachberater für Rehabilitation und fragen Sie, ob eine schulische Umschulung in einem Berufsförderungswerk machen können. Diese Frage können wir hier im Forum nicht klären. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf eine Umschulung. Über Art und Umfang der Leistung entscheidet letztendlich immer der Kostenträger. Viele Grüsse Nix
clint311am 08.03.2010 | 13:57
Ich habe mit 27 Jahren eine 2-jährige Umschulung gemacht, welche durch das Arbeitsamt aus ESF- Mitteln unterstützt worden ist. Die Massnahme war erfolgreich. Wird die Zeit für die zukünftige Rente anerkannt ?
.am 08.03.2010 | 14:10
Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Renten-Fachmannam 08.03.2010 | 14:38
JA. Aber am Besten Sie stellen einen Antrag auf Kontenklärung, falls noch nicht geschehen, dann können Sie im Versicherungsverlauf sehen was und wie anerkannt wurde und brauchen nicht viele Einzelfragen stellen.
Rieligam 09.03.2010 | 10:23
Bevor Sie auch nur an eine Umschulung denken, sollten Sie erst mal wieder - richtig - gesund werden. Aus ihrer Schilderrung ist klar zu entnehmen, das Sie dies - derzeit und bis auf weiteres - nicht sind. Den Anforderungen einer Umschulung sind Sie momentan doch nicht gewachsen und ich glaube, das wissen Sie ja auch selbst... Darum würde ich erstmal eine befristete EM-Rente beantragen und dann die weitere gesundheitliche Entwicklung in Ruhe abwarten, bevor dann danach erst eine Umschulung in Betracht käme.
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