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Experten-Antwort

Betriebliche Umschulung

von Frieder18.07.2015 | 11:34
1051 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, von Bildungsmaßnahmen der Arbeitsagentur ist mir bekannt, dass Maßnahmen zertifiziert sein müssen. Betriebliche Maßnahmen werden dabei ausnahmsweise durch die Agentur zertifiziert. Wie ist dies bei der DRV geregelt? Und wie lange dauert eine ggf. notwendige Zertifizierung, wenn der Betrieb schnell mitzieht? Danke. Grüße Frieder

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frieder,

der Betrieb, der die „Umschulung“ durchführt muss lediglich die Berechtigung haben Ausbildungen durchzuführen. Bei „1-Mann-Betrieben“ muss der Ausbildungsleiter den Meistertitel besitzen oder Kaufmann sein.

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4 Antworten

???am 18.07.2015 | 13:41
Bei der DRV muss der Betrieb ausbildungsberechtigt sein und - was viel wichtiger ist - Sie für die geplante Ausbildung auch geeignet.
Friederam 18.07.2015 | 15:08
Danke. Da schließt sich die nächste Frage an: Gilt der Betrieb dadurch als geeigent, dass er von der IHK oder HK die Ausbildungsberechtigung erhalten hat, oder wird dies in einem Verfahren durch die Rentenversicherung festgestellt? Der Tipp Ausbildungsberechtigt hat mich schon weitergebracht. Die Frage wäre dann noch, wie groß ist der erforderliche Aufwand (Stichwort geeignet?) für den Betrieb. Kann ja einen kleinen Betrieb abschrecken. Grüße Frieder
???am 18.07.2015 | 21:32
"Da schließt sich die nächste Frage an: Gilt der Betrieb dadurch als geeigent, dass er von der IHK oder HK die Ausbildungsberechtigung erhalten hat ..." Ja.
Friederam 19.07.2015 | 08:31
Hallo, danke für die Antworten. Hat mir sehr geholfen. Grüße Frieder
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