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Experten-Antwort

Betriebliche Vorsorge = lohnend?

von Geht das?12.02.2016 | 23:59
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich informiere mich über Altersvorsorge und interessiere mich für den Abschluss einer Betriebsrente in Form einer Direktversicherung (Entgeltumwandlung). Vorteile: Ich spare Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Nachteile: Dadurch, dass ich weniger in die Arbeitslosen-, Pflege-, Kranken-udn Rentenversicherung zahle, erhalten ich doch auch weniger Leistungen - also weniger Rente. (Ein für mich kaum zu verstehender Widerspruch: der Staat fördert die Altersvorsorge und beschneidet gleichzeitig die gesetzliche Altersvorsorge - aber das nur am Rande). Meine Fragen: 1. Gibt es irgendwo ein Tool oder eine Beispielrechnung, die mir in etwa zeigt, ob ich das, was ich in eine Betriebsrente stecke, am Ende bei der der gesetzlichen Rente wieder einbüße? (ZB: 1000 Euro p.a. in die Betriebsrente bei einem Einkommen von 42.000 - verh., 2 Kinder - spart xyz Sozialbeiträge und xyz Steuern; kostet aber am Ende xyz an gesetzlicher Rente). Ich bitte um sachdienliche Hinweise ;-) Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Geht das?“,

ein entsprechendes Tool existiert auf denn Seiten der Deutschen Rentenversicherung nicht. Ungeachtet dessen haben Ihnen die übrigen User bereits entsprechende Hinweise gegeben.

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15 Antworten

Mikeam 13.02.2016 | 00:03
Hallo, ja , so ein werkzeug gibt es...schauen Sie doch unter dieser URL: n-heydorn.de viel Erfolg! Mike
S. Hattemeram 13.02.2016 | 05:36
Ein für mich kaum zu verstehender Widerspruch: der Staat fördert die Altersvorsorge und beschneidet gleichzeitig die gesetzliche Altersvorsorge - aber das nur am Rande. In der Tat. Nur am Rande sei auch vermerkt, daß sie aktuell bei der Betriebsrente bei Auszahlung doppelt Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Bei der gesetzlichen Rente zahlen sie bei Auszahlung nur den halben Sozialversicherungsbeitrag. Sie reduzieren mit der Betriebsrente nicht nur ihre gesetzliche Rente, sondern dürfen dann mit der Betriebsrente auch doppelte Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.
Mikeam 13.02.2016 | 09:03
um es mit BAP zu sagen: Verdamp lang her, dat ich fast alles ähnz nohm. Verdamp lang her, dat ich ahn jet jejläuv un dann dä Schock, wie et anders op mich zokohm, merkwürdich, wo su manche Haas langläuf. Nit resigniert, nur reichlich desillusioniert. E bessje jet hann ich kapiert. im übertragenen sinne geht es vielen so, die jahrzehntelang in die "rente" einbezahlt haben und am ende sehen, das es andere viel einfacher hatten. gemeint sind diese, die nie in ihre altersrente etwas einbezahlen und dann noch meinen, sie seien benachteiligt. welcher berufsstand gemeint ist, ist doch wohl klar..oder? aber vor dem gesetz sind wird doch alle gleich...schöner spruch.
W*lfgangam 13.02.2016 | 16:58
Ergänzend: Schauen Sie sich auch dieses interessante Video an: https://www.youtube.com/watch?v=Cc1LNBMyg0A > Geht das: ZB: 1000 Euro p.a. Einfache Rechnung, 1K EUR weniger SV-Einkommen, heißt weniger Entgeltpunkte, weniger Rente. Aktuelle Rechnung: 1000 ./. 36267 (West) = 0,0276 EP * 30,46 EUR (erwarteter Mindestwert ab 01.07.2016 bei 4,3 % Rentennapassung) = 84 Cent weniger Rentenzuwachs. Gruß w.
Lutz S.am 13.02.2016 | 22:11
Welche Punkte es bei Abschluß einer Betriebsrente zu beachten gibt, zeigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 15.03.2015 in dem Artikel von Heike Armbruster auf. http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.betriebliche-altersvors…
Peter Augsteinam 16.02.2016 | 19:12
Ob lohnend oder nicht, mit dem GMG 2004 ist die Planungssicherheit in der Altersvorsorge mit staatlich geförderten Produkten weg. Es gibt hier keinen Vertrauensschutz mehr, der Gesetzgeber kann jederzeit rückwirkend in bestehende Betriebsrentenverträge eingreifen. Richter und Rechtssprechung stehen auf der Seite des Gesetzgebers und vertreten in solchen Angelegenheiten die Interessen des Gesetzgebers. Altersvorsorgeverträge sind langfristige Verträge und erfordern für den Betriebsrentner Planungssicherheit. Diesen Aspekt sollte sich jeder Interessent von Altersvorsorgeprodukten vor Augen halten.
K. Laubensteinam 03.03.2016 | 11:42
Der Arbeitgeber muß mindestens die Hälfte oder mehr der Finanzierung bzw. der Ansparung übernehmen. Sonst würde ich die Finger davon lassen. Die Abzüge in der Rentenphase (Steuer, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge) fressen die Vorteile in der Ansparphase in der Regel mehr als auf. Überdies müssen sie damit rechnen, daß ihnen die Politik einfach so im nachhinein mit weiteren Belastungen in der Rentenphase (wie bereits geschehen) kommt, gegen die sie sich nicht wehren können. Auch nicht mit Hilfe von Gerichten und Rechtsprechung. Die Politik kann leicht an die Betriebsrenten kommen und abkassieren, zumal Betriebsrentner politisch gesehen nicht ins Gewicht fallen. Ich empfehle nach anderen Altersvorsorgemöglichkeiten Ausschau zu halten, wo die Politik nicht die Finger drinnen hat.
Siegfried U.am 14.05.2016 | 10:53
Solange der Arbeitnehmer in der Auszahlungsphase den Arbeitgeberanteil mitbezahlen und damit aktuell Abzüge von ca. 18 % für Kranken- und Pflegeversicherung in Kauf nehmen muß, wird jede bAV-Reform über kurz oder lang scheitern. Das bringt jede Rendite ins Wanken, zumal noch andere Nachteile hinzukommen (u.a. niedrigere gesetzliche Rente, Probleme bei der Übertragbarkeit der Betriebsrente auf neuen Arbeitgeber). Ganz besonders dann, wenn der Arbeitgeber nicht oder nur wenig mitfinanziert bzw. nichts dazugibt. Der Vertrauensverlust, den die Politiker mit dem GMG in 2003 bzw. 2004 verursacht haben, kommt noch hinzu.
Thomas M.am 28.05.2016 | 10:05
Als einer der Gründe für die unbefriedigende Nutzung des Instruments "Betriebliche Altersvorsorge" wird die volle Sozialabgabenpflicht genannt. Bei genauer Betrachtung der Abgabenbegünstigungen sogenannter Direktversicherungen im Vergleich zu den seit 1. Januar 2004 fälligen Sozialbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung wird deutlich, dass es sich hier um kein Hindernis, sondern um ein K.o.-Kriterium für diese Form der Altersvorsorge handelt. Ohne Berücksichtigung von Überschussanteilen muss der Arbeitnehmer rund 18 Prozent seines zur Altersvorsorge aufgebauten Kapitals abführen. Wer sollte unter diesen Bedingungen noch eine betriebliche Altersvorsorge abschließen? Die wesentliche Ursache des Zusammenbruchs privater Altersvorsorge ist meines Erachtens in der Änderung der Sozialgesetzgebung mit Wirkung der vollen Sozialabgabenpflicht von Leistungen zur privaten Altersvorsorge zu finden. Die Welle der Empörung über diese, 2005 in aller Stille wirksam gewordene Gesetzesänderung wird mit jedem ins Rentenalter kommenden Versicherungsnehmer steigen. Dass die Politik dies zur nächsten Bundestagswahl als Topthema ankündigt, ist auch eine Folge der Langzeitwirkung dieser Beschlüsse.
Peter S.am 06.06.2016 | 16:47
Betriebsrenten sind nach meiner Auffassung ein Betrug, da die vorsorgende Bürger ( 6 - 8 Mill. ) durch das GMG-Gesetz von 2004 um einen großen Teil ( 18 - 20% ) ihrer Ersparnisse aus der Direktversicherung gebracht werden und das ohne Vertrauensschutz. So lange die Politik legalisierten Betrug als rechtens ansieht ist der ein Dummkopf, der sich darauf einlässt
Neumannam 24.08.2016 | 15:20
Zitat von Peter S. anzeigenausblenden
da kann ich Peter S nur rechtgeben. Ich gehöre auch zu denen, die um 20 % der Einzahlungen betrogen wurden. Statt dass ich zusätzliches Geld für meine Rente habe... muss ich jeden Monat 110 EUR an die Krankenkasse abtreten und mit steigenden KKBeirägen steigt auch dieser Betrag. Hier sind wir von den Politikern so richtig abgezockt worden . Ist schlimmer wie Wegelagerei im Mittelalter. Ich rate jedem - verprasst euer Geld. dann kann es euch keiner nehmen. eigene vorsorge für die Rente .... paaa
Eberhard L.am 21.12.2016 | 14:25
Letztlich ist die vorgesehene Reform der Betriebsrente ein weiterer Sargnagel in diese Form der Altervorsorge. Die Versicherungsgebühren sind in aller Regel viel zu teuer. Der Garantiezins liegt inzwischen bei Neuverträgen bei unattraktiven 0,9 Prozent (oder darunter). Zudem gilt der Garantiezins nur für den Kapitalstock. Also den Einzahlungen abzüglich aller Kosten und Gebühren. Die tatsächliche Rendite kann dadurch sogar negativ sein. Zudem müssen bei der Auszahlung Sozialabgaben (wohlgemerkt für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer!) entrichtet werden. Da diese Art der Vorsorge auch nicht beliehen oder sonst wie zu Wohnbauzwecken genutzt werden kann, kommt es zu der absurden Situation, dass viele Leute zwar eine relevante Menge (meist miserabel verzinstes) Kapitalvermögen (in Form einer Betriebsrente) besitzen, ihre selbstgenutzte Immobilie aber trotzdem mittels Hypothek teuer fremdfinanzieren müssen. Kurzum, der Staat fördert ein Rentenmodell, dass den Bürgern in aller Regel nur Nachteile bringt.
L. Rastetteram 14.02.2017 | 10:58
Jeder Interessent auf eine Betriebsrente wird sich fragen, warum soll ich einmal als Betriebsrentner volle Sozialversicherungsbeiträge (aktuell ca. 18 %) darauf bezahlen, wenn ich bei meiner gesetzlichen Altersrente nur etwa die Hälte an Sozialversicherungsbeiträge bezahlen muß? Obendrein habe ich mit dieser Bruttoentgeltumwandlung auch noch meine gesetzliche Altersrente reduziert. Wenn mir also mein Arbeitgeber nichts oder nur wenig dazu gibt, auf jeden Fall die Finger weg von der Betriebsrente. Das ist ein klassisches K.O.-Kriterium!
S. Lorenzam 17.05.2017 | 11:46
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird gerne vergessen, daß je nach Durcführungsweg der eigentliche Zahler (Gehaltsumwandlung) überhaupt nicht Vertragsinhaber ist! Der hat meist nur ein Bezugsrecht! Das ist wie als würde ich meinen Nachbar, das aktuelle Auto bezahlen und darauf hoffen das es nach 30 Jahren eine Fahrleistung von 0 km hat, und so gepflegt ist wie am ersten Tag! Also ich würde dann lieber eine Absicherung bevorzugen, die rascher greift. Zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung.
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