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Betriebs-Pensionskasse

von Collibri05.06.2009 | 22:39
993 Ansichten
1 Antworten

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Hallo, ich bekomme ab meinem 6o. Lebensjahr, das heißt ab Dez. 2009 aus einer Betriebs- Pensionskasse Rente, habe 40,5 J. gearbeitet und möchte gerne wissen, ob diese Rente versteuert werden muß. Bitte um Antwort! Danke!

1 Antworten

Schiko.am 06.06.2009 | 08:45
Natürlich sind auch Betriebspensionen/Renten steuerpflichtig. Der Krankenversicherungsbeitrag ist alleine vom AN. zu tragen. Zu derzeit 10,15% Arbeitnehmeranteil kommen noch 7,30% Arbeitgeberanteil hinzu, Gesamtbeitrag mit Pflegeversicherung 17.45 %. Der Betrag vermindert den steuerpflichtigen Anteil dieser Zusatzrente. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente ist der Steuerbeginn ab 2005 nicht 50%, er teilt sich vielmehr in zwei Kategorien auf. Ist dem früheren Arbeitgeber die Steuerkarte vorzulegen erfolgt die Versteuerung wie bei Pensionen. Handelt es sich um eine Zusatzrente-auch Kassenrente genannt-, Renten aus einer Direktversicherung, Pensionskasse etc. werden wie grundsätzlich bis 2004 üblich mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser gilt gegenüber früher sogar ermäßigt, maßgebend das Lebensalter bei Rentenbeginn- Mit 65 früher 27% nunmehr nur 18%. und bei Ihnen mit 60 Jahren 22%. Der sich ergebende steuerpflichtige Betrag und der steuerpflichtige Betrag des gesetzlichen Rente minus abzugsfähiger Beträge ergeben das zu versteuernde Einkommen. Mit freundlichen Grüßen.
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