Betriebs-Renten Anpassung

von
Pero

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Thema der Woche den Beitrag " Betriebsrente: Hartnäckigkeit zahlt sich aus "
gelesen. Wie verhält es sich eigentlich mit der Anpassung von zu erwartenden Betriebs-
renten, z.B. vom Pensions-Sicherungsverein? Werden die vereinbarten jährlichen Grund-werte ( vergleichbar: 1 Entgeldpunkt (Geldwert) pro Jahr x Anzahl Jahre )die später einmal gezahlt werden auch alle 3 Jahre angepasst, wie es z.B. bei den gesetzlichen Anpassungen immer (oder auch nicht ) zum 1.7. eines Jahres erfolgt?

Vielen Dank für Ihre Informationen.
M f G Pero

von
Richtige Stelle

Hallo Pero,

sinnvoll wäre es sich mit dieser Frage an die richtige, entsprechende Stelle, in dem Fall den Pensions-sicherungsverein zu wenden. Da dies ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ist, können natürlich zu den ca. 1000 unterscheidlichen Betriebsrentenvarianten hier keine Aussagen gemacht werden.Das kann aber innerhalb weniger Augenblicke die Stelle, die für die Zwahlung zuständig ist.

Experten-Antwort

Mehr als in diesem Bericht erwähnt wird kann ich auch nicht sagen. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber/Betriebsrat/Gewerkschaft.

von
Pero

Hallo " Richtige Stelle "

wieso handelt es sich in " erster Linie " um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung ?
In der Einleitung des Expertenforums wird darauf hingewiesen: " Das ist Ihr Expertenforum zu
a l l e n F r a g e n der persönlichen Altersvorsorge ( gesetzliche Rente, b e t r i e b l i c h e A l t e r s v o r s o r g e ) etc.
Da es sich außerdem um ein " Thema der Woche " von " Ihre-Vorsorge.de " handelt, und ich in diesem Zusammenhang von einer " zu erwartenden Betriebsrente " in meinem Beitrag sprach,
( also noch kein Betriebs-Rentner bin und durch die jetzige Insolvenz des Unternehmens es künftig mit diesem Verein zu tun haben werde ) hatte ich gehofft, hilfreiche Informationen von Usern zu bekommen, die schon mit diesem Leistungsträger, der unter den von Ihnen genannten 1000 Betriebsrentenvarianten bestimmt einen der ersten Plätze einnimmt, zu tun haben.

Experten-Antwort

Gem. § 16 BetrAVG sollen/können (es gibt Ausnahmen im Gesetz) die Betriebsrenten angepasst werden. In wieweit Sie das durchsetzen können, können Sie nur über o.a. Ansprechpartner klären.

von
Richtige Stelle

Wie bereits erwähnt, ist das natürlich hier keinesfalls die richtige Stelle. Da hatten wir doch gestern das schöne Beispiel...mit Herrn Superschlau...das ist auch was für sie, auf jeden Fall.

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

..und der Tag wird kommen, an dem die Köpfe zum denken benutzt werden.Früher oder später....

von
dg

... und leider wird wohl nicht der Tag kommen, an dem sich nicht irgendwer in diesem Forum daneben benimmt und irgendeinen Fragesteller beschimpft, bloß weil die Frage nicht ins persönliche Scheuklappenraster passt...

von
Pero

Hallo lieber "dg"
Vielen Dank für Ihre Anmerkung!
Ich war wirklich erstaunt über
solch eine arrogante Reaktion
eines Users auf meine Frage. Wie gesagt, es ging mir nur
Informationen von Usern, die vielleicht mit dem Pensions-
Sicherungsverein zu tun haben
und mir folglich evtl. einige Hinweise / Ratschläge geben
könnten.
Gruß / Pero

von
Richtige Stelle

...und ich hätte schwören könne, das das Beispiel nun wirklich jeder versteht....so wird man immer eines besseren belehrt.

von
Bär

Mein Vorschlag; wie folgt vorgehen:

In der Suchmaschine Ihrer Wahl im Internet den Suchbegriff "Pensionssicherungsverein" eingeben. Sie werden vermutlich unter den angebotenen Links auch folgende Fundstelle finden: http://www.psvag.de

Dort "Service" für Arbeitnehmer anklicken; anschließend Link "Fragen und Antworten" suchen und anklicken.

Im Bereich Fragen und Antworten findet man die Fragestellung "Wird die Betriebsrente vom PSVaG künftig angepasst?"

Der dazugehörige Link führt zu : http://www.psvag.de/seiten/a7.html

Vielleicht hilft Ihnen dieser Weg weiter......

von
Franck

Sehr geehrter Herr Pero,

grundsätzlich ist dem PSVaG eine automatische Erhöhung von Betriebsrentenzahlungen nicht möglich; die vom PSVaG festgesetzte Betriebsrente bleibt also unverändert.

Eine Anpassung erfolgt nur dann, wenn der Arbeitgeber sich ausdrücklich verpflichtet hatte, die Betriebsrente nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG zu erhöhen.

Dies hängt wiederum von der Art der Betriebsrentenzusage und dem gewählten Durchführungsweg ab.

Gruß

Frank J. Kontz

von
Pero

Sehr geehrter Herr Frank J. Kontz,
vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Beitrag.
Ich habe damals nur eine ziemlich " allgemein "
gehaltene Zusage meines in-
zwischen insolventen ehemaligen Arbeitgebers bezügl. meiner Betriebsrente erhalten.
Ich werde nun natürlich versuchen, hinsichtlich der
Zusagebedingungen etwas in
Erfahrung zu bringen.

Nochmals vielen Dank.
M f G / Pero

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