Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSofern bei Beginn der Arbeitslosigkeit die Wartezeit von 45 Jahren bereits erfüllt war, spielt die Thematik mit der Betriebsaufgabe / Insolvenz überhaupt gar keine Rolle.
Eine Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wäre sicherlich sinnvoll.
Deine Schleimspur ist schon RekordverdächtigWeisen Sie auf diese Rechtliche Arbeitsanweisung hin und lassen Sie die Feststellungen überprüfen, ggf. im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens....der einzige Weg (Widerspruch ff.), diese zz. etwas unübersichtliche Rechtslage (für die die DRV nichts kann!) zu einem späteren Zeitpunkt zu eigen Gunsten für die abschlagsfreie Rente zu gehen. Meines Wissens bereitet der DGB bereits Musterklageverfahren vor - immerhin ein Ansatzpunkt, wo 'schuldlose' Arbeitslosigkeit/ALG1-Pflichtbeiträge doch noch in die 45er-Regelung rutschen könnten. Gruß w. PS: einen eindeutig Nichtinsolvenzkündigungsfall (einfach nur betriebsbedingte Kündigung)/Kündigung 6 Monate vorher/vor Insolvensantrag konnte ich wider erwarten mit entsprechender Begründung doch noch in die abschlagsfreie Rente 'drücken' - manche Regionalträger haben eben noch Menschen als Entscheider ...oder einfach Verstand :-)
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.