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Experten-Antwort

Betriebsbedingte Kündigung

von Darius03.08.2019 | 11:14
96 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Unsere Abteilung wird ausgegliedert in der Firma und ich habe zum 01.01.2022 eine Kündigung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt fehlen mir ganze 9 Monate zu den 45 Berufsjahren. Bin Jahrgang 59 und hätte ganz normal zum 01.07.2023 in Rente gehen können. Regelrente zum 01.07.2025. Termin beim Arbeitsgericht ist schon benannt, aber der Anwalt der Gewerkschaft gibt mir nur Hoffnung auf eine Abfindung. Einen Job mit knapp 62 3/4 werde ich doch nicht mehr bekommen. Minijobs sind bei uns in der Steppe auch nicht vorhanden. Höchstens Putzstellen für Frauen. Werde ich jetzt 2 Jahre ALG 1 erhalten oder frühverrentet. Muss ich dann zum 01.01.2024 mit Abschlägen in Rente und wie hoch werden die sein. Meine letzte Renteninformation von 02/19 hat mir eine Regelaltersrente von 1.732,72 EUR vorhergesagt. Bei gleichbleibenden Einzahlungen dann 2.032,19. Aber die Beiträge werden dann ab 01/22 nicht mehr gezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Darius,

Sie müssen nach 2 Jahren ALG 1-Bezug nicht ALG 2 beantragen, sondern können zum 01.01.2024 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Wie Sie richtig berechnet haben, wird sich bei dieser Rente ein Abschlag von 5,4 % ergeben.

Für die weiteren Jahre der Beschäftigung bis 31.12.2021, die in der letzten Renteninformation noch nicht enthalten waren, können Sie pro Jahr 40,78 € hinzuaddieren (48.000,- € : 38.901,- € x 33,05 €) plus 2 Jahre mit Arbeitslosengeldbezug (2 x 40,78 € x 80 % = 65,25 €) und anschließend die 5,4 % von der Rente abziehen – dann haben Sie einen groben Anhalt über die Höhe der zustehenden Bruttoaltersrente ab 01.01.2024. Schauen Sie zuvor in der Renteninformation nach, ob das Entgelt für das Jahr 2018 bereits enthalten ist oder nicht; gerade im Februar laufen häufig erst die Meldungen der Arbeitgeber ein. Wenn sie es noch etwas genauer haben wollen, können Sie den Rentenbetrag aus der Renteninformation vom Februar zuvor auch noch mit dem Rentenanpassungsfaktor von 3,18 % (zum 01.07.2019) multiplizieren.

Sie können sich das Ganze aber auch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle berechnen lassen.

Vielleicht schaffen sie es aber auch noch, einen Minijob zu finden um die fehlenden 9 Monate für die Wartezeit von 45 Jahren aufzufüllen. Ich drücke Ihnen die Daumen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Dariusam 03.08.2019 | 11:58
Der Rechner geht doch bestimmt davon aus, dass bis zum 01.01.2024 dann 100% Beiträge gezahlt werden. In meinem Fall stimmt das dann aber doch nicht.
Schorscham 03.08.2019 | 11:25
Schorscham 03.08.2019 | 12:04
Zumindest können Sie zuverlässig die Höhe der möglichen Abschläge ermitteln. MfG
Berateram 03.08.2019 | 15:42
Genau für derartige individuelle Berechnungen hat die Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstellen.
Dariusam 03.08.2019 | 17:17
Der Rechner geht doch bestimmt davon aus, dass bis zum 01.01.2024 dann 100% Beiträge gezahlt werden. In meinem Fall stimmt das dann aber doch nicht.
Zumindest können Sie zuverlässig die Höhe der möglichen Abschläge ermitteln. MfG
Also wenn ich jetzt, so wie mir bekannt ist rechne: 48.000 mein Jahresgehalt zum Durchschnitt von 37.380 mit 33,04 € habe ich ca. 62,58 vermindert EP 2.017,95 EUR - 62,00 EUR = 1.955,37 EUR minus 5,4% Abschlag = 1.849,78 EUR Aber die Rentenversicherung zahlt ja nicht 100% Das heisst wahrscheinlich nur 1.800,00 EUR Und dann ist immer noch die Frage. Bekomme ich nach den 2 Jahren ALG 1 auch die Frühverrentung oder muss ich noch ins ALG 2?
Günter H.am 03.08.2019 | 19:01
Zitat von Darius anzeigenausblenden
Zumindest können Sie zuverlässig die Höhe der möglichen Abschläge ermitteln. MfG
Also wenn ich jetzt, so wie mir bekannt ist rechne: 48.000 mein Jahresgehalt zum Durchschnitt von 37.380 mit 33,04 € habe ich ca. 62,58 vermindert EP 2.017,95 EUR - 62,00 EUR = 1.955,37 EUR minus 5,4% Abschlag = 1.849,78 EUR Aber die Rentenversicherung zahlt ja nicht 100% Das heisst wahrscheinlich nur 1.800,00 EUR Und dann ist immer noch die Frage. Bekomme ich nach den 2 Jahren ALG 1 auch die Frühverrentung oder muss ich noch ins ALG 2?
Mit so einen guten Verdienst werden Sie doch sicher Rücklagen haben. Also müssen Sie nicht in ALG 2 sondern können von ihren Guthaben bis zur Rente gut leben.
Dariusam 03.08.2019 | 21:32
Kann doch nicht dafür, dass Du nichts aus Deinem Leben gemacht hast. Und mir wird keiner etwas vor rechnen, weil meine Ersparnisse verprasse ich alleine. Aber zurück zu meiner Ausgangsfrage. Kann ich jetzt mit 5,4 % Abzüge in Rente gehen oder nicht. Ich will ja überhaupt kein ALG2
Kommentatoram 03.08.2019 | 23:22
Guten Abend @Darius, Bei Jahrgang 1959 wäre die Regelaltersrente 66 Jahre und 2 Monate. Das heißt Rentenbezug in 2025/26. Der Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahre beträgt 11,4 %. Die vorzeitige Rente mit 45 Beitragsjahren könntest Du mit 64 Jahren + 2 Monate bekommen, leider erfüllst Du diese 45 Jahre (540 Monate) nicht, weil Dir 9 Monate fehlen. ALG1 erhältst Du aufgrund des Altes längstens 24 Monate. Alternativ käme dazu ein 450 Euro Minijob infrage. Wird zwar vom Jobcenter angerechnet, dafür zählen dann die Monate als sozialversicherungspflichtige Beitragszeit. Je nachdem der Job beginnt könntest Du dann eventuell mit 64 Jahren + 4/6/8 Monate trotzdem abschlagsfrei in Rente gehen. Übrigens bei Deiner Rentenberechnung ist ein krasser Fehler enthalten. Du schreibst Zitat: 2.017,95 EUR - 62,00 EUR = 1.955,37 EUR minus 5,4% Abschlag = 1.849,78 EUR Aber die Rentenversicherung zahlt ja nicht 100% Das heisst wahrscheinlich nur 1.800,00 EUR. 1. Frage: Wie kommst Du auf 5,4 % Abschlag? Habe ich was übersehen? Angenommen ich nehme die 1.849,78 als Rechengröße, da gehen 7,3 % KV, der Zusatzbetrag zwischen 0,7 bis 1,2 %, davon die Hälfte je nach Krankenkassenversicherung, zusätzlich 3,05 % Pflegeversicherung, falls Du Kinder hast, ansonsten geringfügig etwas mehr. Da wären wir schon mal zwischen 10,7 % und 10,95 % Abzüge. 1849,78 € minus 197,93 oder 202,55 €, bleiben Dir Netto Rentenbezug 1.651,85 oder 1.647,23 €. Willkommen im realen Leben! Ich empfehle Dir eine Rentenberechnung bei der DRV vorzunehmen. Unter den gegebenen Umständen, dürfte deren Proberechnungen, nicht all zu groß von meinen Zahlen abweichen.
Dariusam 04.08.2019 | 00:31
Zitat von Kommentator anzeigenausblenden
Kommentator schrieb

Guten Abend @Darius,

Bei Jahrgang 1959 wäre die Regelaltersrente

66 Jahre und 2 Monate. Das heißt Rentenbezug

in 2025/26. Der Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahre beträgt 11,4 %. Die vorzeitige Rente mit 45 Beitragsjahren könntest Du mit 64 Jahren + 2 Monate bekommen, leider erfüllst Du diese 45 Jahre (540 Monate) nicht, weil Dir 9 Monate fehlen. ALG1 erhältst Du aufgrund des Altes längstens 24 Monate.

Alternativ käme dazu ein 450 Euro Minijob infrage. Wird zwar vom Jobcenter angerechnet, dafür zählen dann die Monate als sozialversicherungspflichtige

Beitragszeit. Je nachdem der Job beginnt könntest Du dann eventuell mit 64 Jahren + 4/6/8 Monate trotzdem abschlagsfrei in Rente gehen. Übrigens bei Deiner Rentenberechnung ist ein krasser Fehler enthalten. Du schreibst

Zitat:

2.017,95 EUR - 62,00 EUR = 1.955,37 EUR

minus 5,4% Abschlag = 1.849,78 EUR

Aber die Rentenversicherung zahlt ja nicht 100%

Das heisst wahrscheinlich nur 1.800,00 EUR.

1. Frage: Wie kommst Du auf 5,4 % Abschlag? Habe ich was übersehen?

Angenommen ich nehme die 1.849,78 als Rechengröße, da gehen 7,3 % KV,

der Zusatzbetrag zwischen 0,7 bis 1,2 %, davon die Hälfte je nach Krankenkassenversicherung, zusätzlich 3,05 % Pflegeversicherung, falls Du Kinder hast, ansonsten geringfügig etwas mehr. Da wären wir schon mal

zwischen 10,7 % und 10,95 % Abzüge. 1849,78 € minus 197,93 oder 202,55 €,

bleiben Dir Netto Rentenbezug 1.651,85 oder 1.647,23 €.

Willkommen im realen Leben!

Ich empfehle Dir eine Rentenberechnung bei der DRV vorzunehmen. Unter den gegebenen Umständen, dürfte deren Proberechnungen, nicht all zu groß von meinen Zahlen abweichen.

Unsere Abteilung wird ausgegliedert in der Firma und ich habe zum 01.01.2022 eine Kündigung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt fehlen mir ganze 9 Monate zu den 45 Berufsjahren. Bin Jahrgang 59 und hätte ganz normal zum 01.07.2023 in Rente gehen können. Regelrente zum 01.07.2025. Termin beim Arbeitsgericht ist schon benannt, aber der Anwalt der Gewerkschaft gibt mir nur Hoffnung auf eine Abfindung. Einen Job mit knapp 62 3/4 werde ich doch nicht mehr bekommen. Minijobs sind bei uns in der Steppe auch nicht vorhanden. Höchstens Putzstellen für Frauen. Werde ich jetzt 2 Jahre ALG 1 erhalten oder frühverrentet. Muss ich dann zum 01.01.2024 mit Abschlägen in Rente und wie hoch werden die sein. Meine letzte Renteninformation von 02/19 hat mir eine Regelaltersrente von 1.732,72 EUR vorhergesagt. Bei gleichbleibenden Einzahlungen dann 2.032,19. Aber die Beiträge werden dann ab 01/22 nicht mehr gezahlt.
Guten Abend @Darius, Bei Jahrgang 1959 wäre die Regelaltersrente 66 Jahre und 2 Monate. Das heißt Rentenbezug in 2025/26. Der Abschlag bei Rentenbeginn mit 63 Jahre beträgt 11,4 %. Die vorzeitige Rente mit 45 Beitragsjahren könntest Du mit 64 Jahren + 2 Monate bekommen, leider erfüllst Du diese 45 Jahre (540 Monate) nicht, weil Dir 9 Monate fehlen. ALG1 erhältst Du aufgrund des Altes längstens 24 Monate. Alternativ käme dazu ein 450 Euro Minijob infrage. Wird zwar vom Jobcenter angerechnet, dafür zählen dann die Monate als sozialversicherungspflichtige Beitragszeit. Je nachdem der Job beginnt könntest Du dann eventuell mit 64 Jahren + 4/6/8 Monate trotzdem abschlagsfrei in Rente gehen. Übrigens bei Deiner Rentenberechnung ist ein krasser Fehler enthalten. Du schreibst Zitat: 2.017,95 EUR - 62,00 EUR = 1.955,37 EUR minus 5,4% Abschlag = 1.849,78 EUR Aber die Rentenversicherung zahlt ja nicht 100% Das heisst wahrscheinlich nur 1.800,00 EUR. 1. Frage: Wie kommst Du auf 5,4 % Abschlag? Habe ich was übersehen? Angenommen ich nehme die 1.849,78 als Rechengröße, da gehen 7,3 % KV, der Zusatzbetrag zwischen 0,7 bis 1,2 %, davon die Hälfte je nach Krankenkassenversicherung, zusätzlich 3,05 % Pflegeversicherung, falls Du Kinder hast, ansonsten geringfügig etwas mehr. Da wären wir schon mal zwischen 10,7 % und 10,95 % Abzüge. 1849,78 € minus 197,93 oder 202,55 €, bleiben Dir Netto Rentenbezug 1.651,85 oder 1.647,23 €. Willkommen im realen Leben! Ich empfehle Dir eine Rentenberechnung bei der DRV vorzunehmen. Unter den gegebenen Umständen, dürfte deren Proberechnungen, nicht all zu groß von meinen Zahlen abweichen.
Danke für die ausführliche Antwort. Nur nutzt mir die nicht, weil meine Beträge Brutto Angaben waren. Das davon noch KV und Steuern abgehen ist mir schon bekannt. Mit 5,4% Abschlag waren die Abzüge gemeint, weil ich am 01.01.2024 dann 18 Monate vor der regulären Regelaltersrente in den Ruhestand gehen wollte
****am 04.08.2019 | 18:04
Hallo Darius, versuch doch mal mit dem AG zu verhandeln ob dein Beschäftigungsverhältnis nicht bis 06.2023 oder länger als ATZ- Beschäftigung weiter geführt werden kann, anstatt einer Kündigung mit Abfindung. So könntest du die 45 J voll bekommen und entscheidest anschließend ob du in Rente ohne Kürzung gehst oder noch ALG 1 beantragst. Ansonsten bleibt dir ab 01.2022 nur die Option ALG 1 zu beziehen und daneben 9 Monate einen Minijob mit Versicherungspflicht auszuüben um zum 01.07.2023 die Rente ohne Kürzung zu bekommen. Noch ein schönes WE
Dariusam 05.08.2019 | 13:16
Danke für die erste kompetente und sachliche (nicht neiderfüllte) Antwort!
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